Möglichkeiten und Grenzen von Steuerpolitik

Dieser Beitrag von Alexander Recht und Klemens Himpele ist ursprünglich in der PROKLA, Vol. 39, 2009 erschienen.

Steuern stellen einen Teil der Einnahmen des Staates dar und entscheiden über das langfristig verfügbare Volumen öffentlicher Ausgaben. Zudem können sie im Rahmen ihrer Lenkungsfunktion gesellschaftlich wünschenswerte Prozesse unterstützen. Da Steuern in das Eigentum von Menschen und Unternehmen eingreifen, sind sie ein zentrales Instrument zur Verteilung von Einkommen und von Vermögen. Sie affizieren die Kapitalakkumulation, sei es durch direkte Besteuerung des Kapitals oder durch Besteuerung anderer Einkommen, die auf die Kapitalverwertung indirekt über die Nachfrage einwirken (vgl. Ricardo 1994: 130). Die Frage, wer in welcher Höhe besteuert wird und wozu das Steueraufkommen zu verwenden ist, ist nicht neu. Sie wird seit Beginn der Neuzeit kontrovers diskutiert, und das gilt noch heute.

In diesem Beitrag wird die staatliche Bedeutung von Steuerpolitik aufgezeigt und der allgemeine Handlungsrahmen von Steuerpolitik eingegrenzt. Anschließend wird allgemein auf die Bedeutung höherer Steuern auf Bruttoprofite zur Reduzierung ökonomischer Ungleichgewichte sowie auf das Steuerungspotential und die Belastungswirkung von Steuern eingegangen. Hierauf folgen eine Auseinandersetzung mit der konkreten Gewinn- und Einkommensbesteuerung in der Bundesrepublik sowie ein Fazit.

Staat und Steuerstaat

Im historischen Prozess der Ablösung vom Feudalismus zum Kapitalismus werden die Menschen zu gleichen und freien Rechtspersonen. Dies ist nicht nur ideologischer Schein – die Menschen unterstehen im tauschbasierten Kapitalismus tatsächlich keiner persönlichen Abhängigkeit mehr, wie es im Feudalismus der Fall war. Zugleich sind die meisten Menschen aber auch frei von Produktionsmitteln. Sie haben nicht nur das formale Recht, ihre Arbeitskraft Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sondern sind aus materieller Not heraus auch dazu gezwungen. Die Menschen sind formal freie, gleiche Bürger und zugleich Klassenangehörige. Klassenverhältnis und Bürgerstatus bedürfen des kapitalistischen Staates, der durch Recht und Gesetz das Privateigentum sichert und garantiert, dass Aneignung im Kapitalismus nicht durch Gewalt, sondern durch Austausch erfolgt (vgl. Bader et al. 1983: 343 ff.). Staatliche Herrschaft stellt sich dar „als ein von einer abstrakten Kollektivperson ausgehender Zwang, der nicht im Interesse des Individuums, von dem er ausgeht, ausgeübt wird – denn jeder Mensch ist in der warenproduzierenden Gesellschaft egoistisch –, sondern im Interesse aller am Rechtsverkehr Beteiligten“ (Paschukanis 1966, S. 123 f).

Aus dieser Konstellation resultiert dreierlei. Erstens: Der Staat garantiert kapitalistischen Warentausch und Privateigentum, Ausbeutung und Akkumulation. Zugleich – und nicht im Gegensatz dazu – sichert er den Bürgerstatus der Menschen als formale Freie und Gleiche. Zweitens: Der kapitalistische Staat sichert die allgemeinen Grundlagen der kapitalistischen Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse (vgl. Heinrich 2004: 209), ohne auf Weisung eines besonderen Klassendiktats zu agieren. Gleichwohl ist der Staat mit seinen Institutionen in Konkreten auch als umkämpftes soziales Verhältnis zu verstehen, „genauer als die materielle Verdichtung eines Kräfteverhältnisses zwischen Klassen und Klassenfraktionen“ (Poulantzas 2002: 159; vgl. auch Hirsch 2005: 30). Drittens: Als formal freie und gleiche Individuen entwickeln die Menschen mehr Subjektivität und Ansprüche als jemals zuvor. Zugleich aber stehen viele dieser Individuen als Angehörige der subalternen Klassen unter der Herrschaft des Kapitals und tragen, ohne dies bewusst zu intendieren, durch ihr Handeln an der Aufrechterhaltung eines krisenhaften Systems von Ausbeutung, Akkumulation und Tausch mit bei, das Ungleichheiten produziert und für sie mit gravierenden Lebensrisiken bei Erwerbslosigkeit, Krankheit und Alter verbunden ist.

Hieraus entstehen Konflikte zwischen Anforderungen an staatliches Handeln und deren Realisierungsmöglichkeiten. Die formale Freiheit und Gleichheit der Menschen begründen den potentiell demokratischen Charakter des bürgerlich-kapitalistischen Staats (vgl. Hirsch 2005: 27) und sind Basis für Subjektivierungstendenzen von Lohnabhängigen, die in Ansprüchen auf staatliche Politiken Ausdruck finden. Im Staat als umkämpftem sozialem Verhältnis werden zwar Teile der Ansprüche der Lohnabhängigen umgesetzt, wobei die verschiedenen Fraktionen der Lohnabhängigen unterschiedliche Positionen vertreten und für verschiedene Politiken eintreten können. Im Staat werden aber selbstredend auch die Interessen von Unternehmen bedient, wobei gilt, dass unterschiedliche Kapitalfraktionen verschiedene Interessen haben und sich nicht zwingend auf politische Forderungen einigen.

Der bürgerliche Staat lässt sich allerdings nicht einfach zur Durchsetzung der Politik dieser oder jener Interessen gesellschaftlicher Kräfte instrumentalisieren, denn er ist an die Form der kapitalistischen Ökonomie und deren Zwänge rückgebunden. Daher stehen progressive Kräfte vor der Aufgabe, nicht nur die politische Ausrichtung des Staats im Kapitalismus zu umkämpfen, sondern darüber hinaus auch die kapitalistischen Produktionsverhältnisse selbst zu verändern und aufzuheben.

Der kapitalistische Staat erstreckt sich nicht nur auf ökonomische, sondern auf alle Bereiche der Gesellschaft, die insofern auch alle politisch beeinflusst sind: das Verhältnis von Öffentlichkeit zu Privatem, die Lebensweisen der Individuen,  Bildung und Erziehung sowie die Erzeugung und Verbreitung von Wissen und Denkformen. Der bürgerliche Staat trägt somit in jeder historisch konkreten Situation dazu bei, dass Ökonomie, Recht, Politik und intellektuelle Praktiken in spezifischer Form aufeinander bezogen sind.

Dieses Spannungsfeld umfasst also nicht nur, aber auch eine ökonomische Dimension, und hier spielt der „Steuerstaat“ eine Rolle: „Der Steuerstaat ist ein politisches System, das über Abschöpfungsbeträge aus nicht von ihm selbst organisierter und produzierter Wertschöpfung finanziert wird. Der Steuerstaat ist die spezifische Form, die das politische System in einer Gesellschaft annimmt, deren gesellschaftliche Wertschöpfung grundsätzlich in privatkapitalistischer Form organisiert ist“ (Grauhan/Hickel 1978: 8). Auf kapitalistischer Grundlage ist die Finanzierung staatlicher Aufgaben, seien sie im Interesse dieser oder jener Gruppe, immer auf die Pflege privatwirtschaftlich organisierter Wertschöpfungsquellen angewiesen.

Steuern stellen ein Finanzierungsinstrument dar, dessen sich gesellschaftliche Gruppen bedienen möchten, um politische Vorstellungen umzusetzen. Die Reichweite von Steuerpolitik ist jedoch im Kapitalismus begrenzt, insofern bei der Besteuerung der Wertschöpfung die Gewinne kapitalistischer Unternehmen nicht allzu stark geschmälert werden können. Denn Wertschöpfung basiert zwar auf gesellschaftlicher Arbeit, wird aber auf kapitalistischer Grundlage nur nachgefragt, wenn sie über die Reproduktion des Werts der Arbeitskräfte hinaus Profit produziert und realisiert. Kapitalismus impliziert Gewinnabhängigkeit der Lebensverhältnisse (vgl. Zinn 2006: 46-50) und Krisen; beides wirkt auf den Staat ein. Welche Qualität von Verhältnissen aus dieser systemischen Problematik resultiert, hängt jedoch umgekehrt auch davon ab, welche Politik angewendet wird. Denn eine ausbalancierte Verteilung nach Steuern „zwischen Arbeits- und Besitzeinkommen, die dauerhaft Vollbeschäftigung garantiert […], [ist] unmöglich, wenn dies allein durch die ‚freien‘ Marktkräfte erreicht werden soll“ (Zinn 2006: 49). Staat und Politik sind also nicht nur Folge, sondern auch Ursache historischer Entwicklungen des Kapitalismus.

Die Richtung von Politik ist veränderbar. Welche sich durchsetzt, hängt von der ökonomischen Lage, der dominanten politökonomischen Theorie und bei historisch sich verändernden Klassenkraftverhältnissen auch davon ab, „welche „Reduktion des akkumulationsfähigen Mehrwerts […] das Kapital noch hinnimmt“ und „welche Einschränkungen ihres Reproduktionsniveaus die Arbeiterklasse zu tragen bereit ist“ (Hirsch 1978: 37). Dabei können nicht nur zwischen den Klassen, sondern auch zwischen Klassenfraktionen derselben Klasse unterschiedliche fiskalpolitische Auffassungen darüber auftreten, ob Steuern erhöht oder gesenkt und ob die Staatsausgaben ausgedehnt oder eingeschränkt werden sollen. Damit kommt Steuerpolitik als staatlichem Instrument von Finanzierung und Umverteilung zentrale Bedeutung zu.

Wofür sollen Steuern verwendet werden?

Unter der Bedingung aktuell und auch auf absehbare Zeit fortexistierender Knappheiten und Notwendigkeiten plädieren wir dafür, langfristig eine gemischte Ökonomie aus Markt- und demokratischen Planungsformen zu etablieren. Die Freiheit in diesem Gebiet der Notwendigkeiten besteht darin, dass „der vergesellschaftete Mensch, die assoziierten Produzenten, diesen ihren Stoffwechsel mit der Natur rationell regeln, unter ihre gemeinschaftliche Kontrolle bringen, statt von ihm als von einer blinden Macht beherrscht zu werden; ihn mit dem geringsten Kraftaufwand und unter den ihrer menschlichen Natur würdigsten und adäquatesten Bedingungen vollziehn“ (Marx 1964: 828). Rahmendaten und strategische Zielgrößen der gesamtwirtschaftlichen Akkumulation müssen gesellschaftlich bestimmt werden, um die „einzelwirtschaftliche Aktivität der Unternehmen auszufüllen und auszumodellieren“ (Krüger 2007: 22).

Wir gehen davon aus, dass die langfristige Perspektive einer solchen ex-ante-Vergesellschaftung der Akkumulation auch den Staat, der „aus einem der Gesellschaft übergeordneten in ein ihr durchaus untergeordnetes Organ zu verwandeln“ (Marx 1973: 27) wäre, miteinschließt und dass Steuerpolitik hierbei eine Rolle spielt.

Mit Blick auf diese Perspektive ist Steuerpolitik im Kapitalismus sowohl grundsätzlich-funktionellen als auch solchen Grenzen ausgesetzt, die sich aus den bestehenden Machtverhältnissen ergeben. Da diese Machtverhältnisse jedoch veränderbar sind, ist eine andere Richtung der Steuerpolitik schon heute möglich. Bereits im Kapitalismus können politische Ziele verfolgt werden, die noch keinen Sozialismus verkörpern, aber auf dem Weg dorthin eine wichtige transformatorische Rolle spielen. Es geht um die Einebnung sozialer Ungleichheiten bei Einkommen und Vermögen, den Abbau von Erwerbslosigkeit durch Beschäftigungspolitik im öffentlichen und privaten Sektor, den Ausbau sozialer Sicherungssysteme, eine bessere infrastrukturelle Ausstattung des Gemeinwesens durch öffentliche Investitionen, den Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge, die Etablierung von Sozial- und Nulltarifen, die Förderung offener, gebührenfreier Bildungsstrukturen, die Förderung von Selbstverwaltungsprojekten und Genossenschaften. Hinzu kommt, dass demokratische Entscheidungsprozesse in allen Bereichen der Gesellschaft bereits heute ausgebaut werden müssen. Für diese Ziele ist in der heutigen Situation eine Steigerung des Steueraufkommens notwendig, da eine Änderung der bestehenden Ausgabenstruktur nicht ausreicht.

Zur Finanzierung des Angebots öffentlicher Einrichtungen, Transfers und Dienstleistungen sind Vermögende und besser Verdienende stärker steuerlich heranzuziehen als Menschen mit geringeren materiellen Ressourcen (Leistungsfähigkeitsprinzip). Das öffentliche Angebot muss (auch) den weniger Vermögenden tatsächlich zu Gute kommen. Eine Steigerung des Steueraufkommens ist an die Bedingung geknüpft, dass die Erwerbslosigkeit sinkt, die Wachstumsrate des BIP ökologisch verträglich steigt und tatsächlich höhere Steuersätze zur Anwendung kommen. Dabei ist eine höhere Steuerbelastung nicht negativ mit Wachstum und Beschäftigung korreliert. Diese Position zum Zusammenhang von Beschäftigung, Wachstum und Steuersätzen ist allerdings umstritten.

Angebotspolitische Ansätze argumentieren, dass zu hohe Steuersätze für Unternehmen und Vermögende leistungsfeindlich und für geringes Wachstum verantwortlich seien. Solche Eingriffe des Staates werden abgelehnt, da der Wettbewerb eingeschränkt und Leistung gehemmt würde. Vertreter der Angebotspolitik sehen hohe Steuersätze als Ursache für ein geringes Steueraufkommen an, weil diese das BIP als Finanzierungsbasis der Steuern stärker schwächen würden, als die hohen Steuersätze zur Steigerung des Aufkommens beitrügen. Dieser Argumentation halten linksreformerische Ökonomen entgegen, dass die stärkere Besteuerung hoher persönlicher und unternehmerischer Einkommen und Vermögen das Wachstum nicht nur nicht negativ beeinflusse, sondern auf Grund der gleicheren Verteilung und der damit geringeren gesamtgesellschaftlichen Sparquote sogar fördere. Höhere Steuersätze und mehr Wachstum wirken in dieser Sicht gleichgerichtet auf ein höheres Steueraufkommen.

Handlungsrahmen von Steuerpolitik

Der Staat finanziert sich über Steuern und Abgaben aus dem kapitalistischen Wertbildungsprozess. Staatliche Ausgabenpolitik verfügt zwar über Freiheitsgrade, unterliegt jedoch der Budgetbedingung, dass die Ausgaben den Einnahmen entsprechen müssen. Die Pro-Kopf-Einnahmen des Staats ergeben sich aus der Neuverschuldung pro Kopf N/B und aus einem durch den Finanzierungssatz t geregelten Anspruch auf das Pro-Kopf-Einkommen Y/B. Dieses ergibt sich als Produkt von Arbeitsstundenproduktivität Y/H, Arbeitsstunden je Erwerbstätigem H/E und Erwerbsrate der Bevölkerung E/B.

Die Pro-Kopf-Ausgaben des Staats sind die Summe von Staatskonsum/-Investitionen (inkl. Zinszahlung und Tilgung) pro Kopf A/B und Sozialleistungen pro Kopf SO/B. Die Sozialleistungen pro Kopf sind das Produkt von Sozialleistungshöhe je Leistungsempfänger SO/L und Anteil der Sozialleistungsempfänger an der Bevölkerung L/B (vgl. Ganßmann 2004: 380):

formel1

Hieran zeigt sich ein Dilemma, dem jedes kapitalistische Fiskalsystem mit wohlfahrtsstaatlicher Komponente unterworfen ist: In Zeiten geringen Wachstums ist die Erwerbsrate der Bevölkerung gering, ergänzt durch reduzierte Arbeitsstunden je Erwerbstätigem im Zuge von Kurz- und Teilzeitarbeit. Dies schmälert die staatlichen Einnahmen. Zugleich erhöht sich bei zunehmender Arbeitslosigkeit der Anteil der Sozialleistungsempfänger an der Bevölkerung; ggf. werden Staatkonsum/-Investitionen pro Kopf erhöht – die Ausgabenseite der Budgetgleichung steigt.

Vertreter der Angebotspolitik begegnen dieser fiskalischen Knappheit mit der Forderung nach Ausgabenkürzungen und einer Absenkung des Steuersatzes. Hinter der Forderung nach Steuersatzsenkung, die ceteris paribus die Budgetrestriktion verschärft, steht die Annahme, dass hohe Steuersätze das BIP pro Kopf reduzieren und Schwarzarbeit fördern würden: „Dem aufkommensteigerden Effekt eines höheren Steuersatzes wirkt deshalb ein aufkommenssenkender Effekt einer geringeren Bemessungsgrundlage entgegen“ (Wigger 2006: 163). Geistiger Ahnherr dieser Idee ist Arthur B. Laffer (vgl. zur Kritik Hickel 1982: LVI ff).

Ähnlich argumentieren von anderem Standpunkt aus manche Linke, die sich eine höhere Besteuerung nur als Abzug vom Profit vorstellen können. Sie sehen eine reformorientierte höhere Besteuerung von Unternehmen skeptisch, da über diese Finanzierung „sowohl der Staatskonsum als auch die Investitionsgüternachfrage des Staates langfristig den Gesamtprofit der Wirtschaft schmälern“ würden. Steige aufgrund derart reduzierter Gewinnerwartungen „der Konsum zu Lasten der Investitionsrate, sinken die angeeigneten Werte, und der Kapitalismus wird sich ‚naturwüchsig‘ auf Kosten des Konsums korrigieren“ (Ebermann/Trampert 1997: 45 f).

Wir sehen in Steuerpolitik zwar kein Allheilmittel, lehnen aber die angebotspolitische Forderung nach Steuersatzsenkung zur Revitalisierung der vermeintlichen „Leistungsträger“ ab. Auch teilen wir nicht die Skepsis mancher Linker, sondern sehen für eine Politik erhöhter Steuersätze auf Gewinneinkommen und Vermögen Notwendigkeit und Spielraum. Eine solche Politik höherer Steuern ist nicht nur sinnvoll, um gesellschaftlich Wünschenswertes zu finanzieren, sondern auch um ökonomischen Ungleichgewichten im Kapitalismus entgegen zu wirken.

Steuerpolitik bei ökonomischem Ungleichgewicht

Armut tritt aufgrund der kapitalistischen Verteilungsbedingungen auf, obwohl sie „in entwickelten kapitalistischen Ländern angesichts des Standes der Produktivkraftentwicklung eigentlich vermeidlich ist“ (Schui 1999: 752). Das BIP Y wird durch Konsum C, Bruttoinvestitionen I, Staatsausgaben G sowie den Überschuss der Exporte X über die Importe M nachgefragt:

formel2a

Ex post stimmen linke und rechte Seite der Gleichung stets überein: Das produzierte BIP wird nachgefragt – bei unausgelastetem Produktionspotential heißt dies kurzfristig, dass Lagerbestände in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Investitionsnachfrage interpretiert werden; mittelfristig kommt es zur BIP-Einschränkung. Hieraus wird deutlich, dass eine Übereinstimmung von Produktion und Nachfrage ex ante nicht zwangsläufig ist. Denn im Gegensatz zum Sayschen Theorem gilt: „Das (gesamtwirtschaftliche) Angebot schafft sich eine Nachfrage, nicht seine Nachfrage“ (Krüger 2007: 25). Steigt das Angebot stärker als die Nachfrage, gilt in geplanten Größen:

formel2b

Da die Ersparnis S sich aus Y – C = S ergibt, folgt:

formel3

Die Ersparnis setzt sich zusammen aus einbehaltenen Profiten Pe, der Ersparnis der Lohnabhängigen SA und jener der Kapitalisten SK:

formel4

Die geplante Ersparnis aus einbehaltenen Gewinnen (Innenfinanzierungspotential) und Nichtkonsum der Haushalte (Außenfinanzierungspotential) wird nicht vollständig durch Bruttoinvestitionen, Staatsausgaben und Exportüberschuss absorbiert. In diesem Falle wird die Produktion durch die effektive Nachfrage regiert: Ist diese geringer als die Produktion, folgt ein Anpassungsprozess, bei dem zunächst die nicht abgesetzten Produkte zu erhöhter Lagerhaltung führen. Später wird die Produktionsmenge mangels hinreichender Nachfrage reduziert, bis die hierdurch sinkende Ersparnis so hoch ist wie die Abschöpfung durch Nachfrage. Dieses Ergebnis ist mehr als unbefriedigend. Produktionspotenzial liegt brach, und es kommt zu Erwerbslosigkeit mit Rückgang an verfügbarem Einkommen bis hin zu Armut. Zudem können betroffene Menschen ihrem Bedürfnis nach Teilnahme am gesellschaftlichen Erwerbsleben nicht mehr nachkommen. Da das BIP rückläufig ist, kommt es zu einer Schmälerung der Finanzierungsbasis der Steuern, die negative Wirkungen auf die erwünschten sozialen Leistungen zeitigt.

Vier Größen aus Gleichung (IV) entstammen den Nettoprofiten: Ein Teil von ihnen wird an die Kapitalisten ausgeschüttet; dieser kann konsumiert (CK) oder gespart (SK) werden. Ein anderer Teil wird einbehalten (Pe). Hiervon wird wiederum ein Teil investiert (I). Um dies zu untersuchen, betrachten wir in Anlehnung an Kalecki (1987) die Bestimmungsgrößen der Nettoprofite. Das BIP setzt sich aus den Bruttogewinnen Pb, den Bruttolöhnen Wb sowie den um die Subventionen bereinigten indirekten Steuern Ti zusammen und wird durch Konsum von Kapitalisten (CK) und Arbeitnehmern (CA), Investitionen I, Staatsausgaben G und den Außenbeitrag (X-M) realisiert:

formel5

Wir subtrahieren die direkten Steuern von Unternehmen und Kapitalisten TK, die direkten Steuern der Lohnabhängigen TA und die bereinigten indirekten Steuern Ti ab:

formel6

Nun ziehen wir die Nettolöhne, d.h. die Bruttolöhne abzüglich der Steuern auf Lohneinkommen, auf beiden Seiten ab:

formel7

Die Nettoprofite entsprechen der Nachfrage aus Kapitalistenkonsum, Bruttoinvestitionen, Staatsdefizit (Staatsausgaben minus Steuereinnahmen) und Exportüberschuss abzüglich der Ersparnis der Lohnabhängigen (Löhne minus Lohnabhängigenkonsum). Mit Kalecki gehen wir davon aus, dass vor allem die Investitionsnachfrage die Höhe der Nettoprofite bestimmt und nicht umgekehrt. Denn „die Kapitalisten [können] zwar entscheiden, in einer bestimmten Periode mehr zu konsumieren und zu investieren als in einer anderen, nicht aber, mehr zu verdienen“ (Kalecki 1987: 134). Daher ist auch die Vorstellung falsch, die Unternehmen als Ganze könnten Investitionen nur aus den einbehaltenen Nettogewinnen der Vergangenheit finanzieren. Denn zum einen stehen auch die vergangenen Ersparnisse der Haushalte zur Verfügung. Zum anderen gibt es die Kreditvergabe für Investitionen über Geldschöpfung. Hieraus folgt, dass vergangene Ersparnisse nicht zwingend die Voraussetzung für Investitionen sein müssen, sondern Investitionen aufgrund von Profiterwartungen die Voraussetzung von Ersparnis sein können: „Die herkömmliche Analyse war sich bewusst, dass Ersparnis vom Einkommen abhängt, aber sie übersah die Tatsache, dass Einkommen von Investition abhängt, in solcher Weise, dass, wenn sich die Investition ändert, sich das Einkommen notwendigerweise genau in jenem Grade ändern muss, der erfolgreich ist, um die Änderung in der Ersparnis gleich der Änderung in der Investition zu machen.“ (Keynes 1983: 154)

Das Problem lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: In Periode x erzielen die Unternehmen einen bestimmen Nettoprofit Pn. Einen Teil davon schütten sie an die Kapitalisten aus. Die Pointe des Kapitalismus besteht darin, dass es wesentlich von den Investitionen der Unternehmen und dem Konsum der Kapitalisten selbst abhängt, wie hoch ihre Nettoprofite in der Periode x + 1 sind.

Betrachten wir nochmal die ex-ante-Ungleichung (IV) und die ex-post-Gleichung (IIa)

formel4

formel2a

Um das nach dem Kontraktionsprozess eintretende Gleichgewicht mit reduziertem BIP zu verhindern, schlagen Vertreter der Angebotspolitik Steuersenkungen für Unternehmen vor. Denn so würden angeblich die Nettoprofite sowie Investitionen, Beschäftigung und BIP steigen. Diese Sichtweise ignoriert aber erstens, dass eine solche Politik auch die einbehaltenen Gewinne (Pe) erhöht, also die linke Seite von Ungleichung (IV), die Ursache für die Kontraktion war; zweitens ist eben nicht garantiert, dass das zusätzliche Innenfinanzierungspotential investiert wird. Denn nicht die Nettoprofite der Vergangenheit bestimmen die aktuelle Investitionshöhe, sondern die durch Profiterwartungen geprägte aktuelle Investitionshöhe bestimmt mit über die zukünftigen Nettoprofite.

Wir schlagen daher eine umgekehrte Strategie vor: Die Steuern auf die Bruttoprofite der Unternehmen sollten erhöht werden, um auf diese Weise zusätzliche Staatsausgaben zu finanzieren, und zwar durch höhere Besteuerung von Unternehmen und Anlegern. Die rechte Nachfrageseite von Gleichung (IIa) steigt. Fraglich ist, was mit den Investitionen der Unternehmen geschieht. Diese sind abhängig von Profiterwartungen. Durch steigende Staatsausgaben werden diese beflügelt, durch die Steuererhöhung gedämpft. Es ist nicht ausgemacht, welche Richtung überwiegt. Sofern die Investitionen nicht sinken, wird per Saldo die effektive Nachfrage wegen steigender Staatsausgaben anziehen. Zwar führt dies partiell zu erhöhten Preisen, in relevantem Ausmaß kommt es jedoch zu Lagerabbau und später zu steigenden Produktionsmengen: BIP und Beschäftigung steigen, bis Gleichung (IIa) auf höherem Niveau erreicht wird. Diese expansive Wirkung steuerfinanzierter Staatsausgaben wird nach dem norwegischen Nobelpreisträger als Haavelmo-Theorem bezeichnet. Eine solche Steuerpolitik kann ökonomischen Ungleichgewichten entgegen wirken, zu mehr BIP beitragen und damit sowohl die Beschäftigung und die Kampfkraft der Lohnabhängigen als auch die Steuern für wünschenswerte Staatsausgaben erhöhen.

Was folgt für die Nettoprofite der Unternehmen? Eine Steuererhöhung auf die Bruttoprofite in Periode x führt zunächst zu reduzierten Nettoprofiten. In Periode x + 1 steigen die durch Steuererhöhung finanzierten Staatsausgaben und annahmegemäß das BIP. Bei konstanter Profitquote in der Primärverteilung steigen auch die Bruttoprofite in Periode x + 1. Was mit den Nettoprofiten geschieht, hängt davon ab, ob der Effekt der Steuererhöhung oder jener der BIP-Steigerung dominiert. Bei steigenden Nettoprofiten und konstanter Ausschüttungsquote steigt sogar das Innenfinanzierungspotential. Doch wie erläutert sind es ohnehin die Profiterwartungen, von denen es abhängt, wie viel in Periode x + 2 investiert wird usw.

Wie sehr kann man mit Steuern steuern?

Drei Missverständnisse sollten vermieden werden: Erstens ist Steuerpolitik eine von mehreren Maßnahmen zur Reduzierung des Ungleichgewichts in der Primärverteilung – nicht die einzige und nicht die wichtigste. Ohne Lohnerhöhungen und Arbeitszeitverkürzungen, die der Produktivitätsentwicklung mindestens folgen, werden immer wieder Ungleichgewichte auftauchen. Zudem sollten staatliche Ausgaben ergänzend auch über Staatsverschuldung finanziert werden, das heißt, ohne verfügbares Einkommen zu reduzieren. Aus dem steigenden BIP lässt sich die zusätzliche Schuldenlast bedienen, sofern das BIP-Wachstum höher als der Zinssatz ist.

Zweitens kann aus der Möglichkeit steigender Nettoprofite bei Annahme eines BIP-Wachstums, das die erhöhten Steuersätze auf Unternehmens- und Vermögenseinkommen überkompensiert, nicht geschlossen werden, dass Unternehmen und Anleger auf der einen und Beschäftigte auf der anderen Seite konvergente Interessen aufwiesen. Unternehmen agieren einzelwirtschaftlich, und ihr Kalkül erfasst Steuererhöhungen zunächst als Abzug vom Profit. Die Möglichkeit einer steigenden Gesamtnachfrage führt hier nicht zur allgemeinen Akzeptanz der Steuererhöhungen. Vor allem exportorientierte Unternehmen, die von mehr Binnennachfrage wenig profitieren, werden sich Steuererhöhungen der Bruttoprofite widersetzen. Aber auch kleinere Unternehmen und Kleinanleger, die von der Steigerung der Binnennachfrage mehr Vorteile erfahren, als ihnen Nachteile durch die Steuerfinanzierung entstehen, tendieren zuweilen zur Überhöhung des Steuerbelastungseffekts, da sie die Nachfrageeffekte nicht genau abzuschätzen vermögen. Steuererhöhungen auf Bruttoprofite sind also in der Regel gegen den Widerstand von Unternehmen und Anlegern durchzusetzen. Überdies führt diese Politik auch dann zu den beschriebenen Wirkungen, wenn die Nettoprofite sinken.

Drittens tragen kapitalistische Unternehmen durch ihre Investitionen maßgeblich zum BIP bei. Steigen die Steuersätze exorbitant, dürften Unternehmen Investitionen einschränken und könnte bei Einpreisung der Steuern vor allem der preiselastische Exportbereich, aber wegen reduzierten Realeinkommens auch die Binnennachfrage gefährdet sein. Steuererhöhungen sind also auf kapitalistischer Basis Grenzen gesetzt.

Öffentlich-demokratische Eingriffe in unternehmerische Investitionsentscheidungen sind demnach ein richtiges Anliegen, um einer Gesellschaft näher zu kommen, in der die Gewinnabhängigkeit der Lebensverhältnisse überwunden und die Berücksichtigung menschlicher Bedürfnisse Leitschnur von Produktion und Verteilung ist.

Trotzdem kann das Problem des Auseinanderklaffens von Produktion und effektiver Nachfrage gemindert werden, wenn höhere Steuern auf Bruttoprofite für steigende Staatsausgaben durchgesetzt werden. Höhere Steuern auf Bruttoprofite sind nicht nur Verteilungsinstrument für mehr soziale Gerechtigkeit durch gleichere Verteilung, sondern führen unter den benannten Umständen zu höherem BIP und reduzierter Erwerbslosigkeit. Die Frage lautet: Ist die effektive Nachfrage zu gering? Ist dies der Fall, kann mit höheren Steuern die Beschäftigung erhöht werden (vgl. Schui 1999: 757). Eine zentrale Frage ist aber noch nicht beantwortet: jene der Steuerinzidenz.

Wer trägt die Steuern?

Der Wert der Arbeitskraft entspricht dem „Wert der zur Erhaltung ihres Besitzers notwendigen Lebensmittel“. Jedoch enthält die Entlohnung der Beschäftigten im Kapitalismus „ein historisches und moralisches Element“ (Marx 1962: 185), das sich mit der Zeit verändert. Damit stellt sich die Frage, welche effektive Verteilungsposition sich für Lohnabhängige bei höheren Steuern auf die Bruttoprofite ergibt. Wenn durch höhere Besteuerung von Unternehmens- und Vermögenseinkommen die Erwerbslosigkeit sinkt und soziale Dienstleistungen und Transfers steigen, folgt hieraus nicht zwingend, dass die Unternehmen und Anleger diese Steuern auch tragen. Entscheidend ist nicht nur die Nettoposition nach Umverteilung, sondern auch die Entwicklung der Preise. Ist es also möglich, die reale Nettoposition der Lohnabhängigen durch Steuererhöhungen für Unternehmen und Anleger zu verbessern?

Unternehmen kalkulieren ihre Steuerlast genauso wie ihre Aufwendungen in die Preise ein. Die Möglichkeit der Überwälzung indirekter Steuern auf die Verkaufspreise hängt aber von der Nachfrage und dem Grad des Wettbewerbs auf Märkten ab. Anders verhält es sich bei direkten Steuern. Deren Höhe ist zum Zeitpunkt der Preiskalkulation noch nicht bekannt, weil die Höhe der Bruttoprofite und somit der Steuern sich erst im Nachhinein herausstellt. In diesem Falle planen Unternehmen zum einen höhere Gewinnzuschläge auf den Aufwand mit der Folge höherer Verkaufspreise, um dem höheren Steuersatz durch einen höheren Bruttostückgewinn zu begegnen. Zum anderen versuchen sie in den Tarifauseinandersetzungen die Bruttolohnentwicklung zu drücken. In beiden Fällen ist der Erfolg jedoch nicht garantiert. Auch die Überwälzung direkter Steuern auf die Verkaufspreise über Gewinnzuschläge hängt von der Nachfrage und dem Grad des Wettbewerbs auf Märkten ab. Die Bruttolohnhöhe ist ureigenes Terrain des Klassenkampfes. Kampfbereite Gewerkschaften können dem Druck auf Bruttolöhne wirksam widerstehen und diese erhöhen, und zwar umso eher, je geringer die Erwerbslosigkeit ist.

Was von Steuererhöhungen für Unternehmen und Anleger bei den Lohnabhängigen ankommt, lässt sich erst ex post feststellen. Gelingt es ihnen, Bruttolöhne zu erhöhen, und verhindert der Wettbewerbsgrad hohe Preissteigerungen, dürfte die reale Einkommensposition der Lohnabhängigen verbessert sein, auch wenn sie durch Preissteigerungen einen Teil der Traglast schultern. Letztlich dürfte eine Teilung der Steuerinzidenz realistisch sein, bei der die Lohnabhängigen per Saldo gewinnen. Dies gilt umso mehr, als die durch höhere Steuereinnahmen ermöglichte Verbesserung öffentlicher Angebote und Infrastrukturleistungen sowie die Erhöhung von Transferleistungen im Rahmen einer weitverstandenen Inzidenz in Rechnung zu stellen sind. Empirisch lässt sich die Frage beantworten, was Länder mit einer höheren Abgabenquote machen: „Sie geben vor allem mehr Geld für Bildung und für soziale Zwecke aus“ (Grözinger 2007: 36). Von diesen Leistungen profitieren insbesondere Lohnabhängige sowie Gruppen, die auf staatliche Transfers angewiesen sind wie Rentner, Arbeitslose und Studierende.

Die Steuerpolitik in Deutschland

Die deutsche Einkommensteuer und damit auch die spezielle Form der Lohnsteuer für Lohnabhängige  besteht aus einem progressiven Grenzsteuertarif mit einem Grundfreibetrag von 7.664 €. Von hier aus steigt die Belastung vom Eingangssteuersatz von 15% aus bis auf den Spitzensteuersatz von 42% beim zu versteuernden Einkommen von 52.152 €. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.001 € steigt der Grenzsteuersatz nochmals auf den „Reichensteuer“-Satz von 45%. Die Grenzbelastung betrifft stets nur zusätzlich eingenommene Euro: Auch wer 500.000 € versteuert, zahlt für die ersten 7.664 € keine Einkommensteuer, für den 7.665sten Euro nur 15% usw. Das System der Grenzsteuersätze bewirkt also, dass jeder zusätzlich verdiente Euro zu einem höheren Nettoeinkommen führt. Des Weiteren profitieren von einer Erhöhung des Grundfreibetrages und einer Senkung des Eingangssteuersatzes auch Spitzenverdiener.

Zudem bezahlt niemand auf das komplette zu versteuernde Einkommen den Spitzensteuersatz – lediglich der Teil, der 250.000 € übersteigt, wird mit 45% besteuert.
Neben dem Verlauf des Steuertarifs ist die Bemessungsgrundlage entscheidend, da die Steuerlast hiervon elementar beeinflusst wird. In Deutschland wird z.B. Einkommen von Verheirateten nicht individuell besteuert, sondern es findet im Rahmen des Ehegattensplittings eine gemeinsame Veranlagung statt. Zudem werden Nacht- und Feiertagszuschläge bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht mit berechnet. Des Weiteren reduzieren Werbungskosten sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen die Bemessungsgrundlage. Die Höhe der individuellen Steuerlast hängt also von vielen Faktoren ab, die politischen Entscheidungen geschuldet sind, aber auch politische Gestaltung ermöglichen.

Die beschriebene Einkommensteuer ist auf Unternehmensebene relevant für Personen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie für Einzelkaufleute (eK) und Personengesellschaften (OHG und KG), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. In diesen Fällen wird nicht zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen sowie zwischen Unternehmen und Eignern unterschieden. Die Besteuerung erfolgt direkt auf der Ebene der Eigner im Sinne anteiliger Gewinne.

Bei Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) wird zwischen der Ebene des Unternehmens und jener der Eigner unterschieden. Bis 2000 galt in Deutschland das Vollanrechnungsverfahren. Hierbei wurden einbehaltene Gewinne von Kapitalgesellschaften mit 40% besteuert. Wurden die einbehaltenen Gewinne später ausgeschüttet, erhielt das Unternehmen eine Rückerstattung von 10 Prozentpunkten, so dass die Besteuerung ausgeschütteter Gewinne 30% betrug. Aber auch diese Besteuerung war bei inländischen Aktionären nicht relevant, denn diese erhielten einen anteiligen Rückanspruch auf die gezahlte Körperschaftsteuer von 30%, so dass de facto ihre Dividende ohne Vorabbesteuerung mit ihrem individuellen Einkommensteuersatz versteuert wurde.  Lag der individuelle Steuersatz unter 30%, gab es in Höhe der Differenz eine Rückerstattung seitens des Finanzamts; lag er darüber, musste der Aktionär die hierüber liegende Differenz ans Finanzamt zahlen. Eine Doppelbesteuerung durch Körperschaft- und Einkommensteuer wurde auf diese Weise vermieden.

Seit 2001 galt das Vollanrechnungsverfahren nicht mehr. Sowohl einbehaltene wie auch ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften wurden mit einem definitiven Satz von 25% besteuert. Um eine Doppelbesteuerung durch definitive Vorabbesteuerung ohne Anrechnung annähernd zu vermeiden, galt bis 2008 das Halbeinkünfteverfahren, wonach die ausgeschütteten Dividenden nur zur Hälfte der Einkommensbesteuerung unterzogen wurden. Schon dieses Verfahren stellte eine Dualisierung der Einkommensteuer dar, da Arbeitseinkünfte komplett und ohne Vorabsteuer, Dividenden hingegen zur Hälfte und mit Vorabsteuer besteuert wurden. Ab 2009 wird das Halbeinkünfteverfahren durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Dividenden werden optional nur noch mit 25% besteuert, unabhängig davon, wie hoch alle anderen Einkünfte sind. Dabei werden die Einkünfte komplett und nicht mehr halbiert besteuert. Zur Kompensation wurde der Körperschaftsteuersatz nochmals auf 15% reduziert.

Im Folgenden wird dargestellt, welche Folge die konkrete deutsche Steuerpolitik auf die Besteuerung von Bruttoprofiten hatte. Kommen wir zunächst zur Unternehmensebene. Bereits seit 1998 kam es zu einer Absenkung des gesamten Tarifs der Einkommensteuer: Eingangs- und Spitzensteuersatz wurden gesenkt, der Grundfreibetrag erhöht: Wirtschaftlich starke Selbständige, Einzelkaufleute und Personengesellschaften wurden dreifach entlastet. Bei Kapitalgesellschaften hat der Wechsel zur Definitivbesteuerung zu einer reduzierten Besteuerung einbehaltener Gewinne um 15 Prozentpunkte bzw. seit 2008 um 25 Prozentpunkte geführt, was bis zur Ausschüttung einen Finanzierungsvorteil qua Steuerstundung zur Folge hatte. Diesen Entlastungen standen jedoch auch steuerliche Belastungen für Unternehmen gegenüber: die Einschränkung des Zinsabzugs für Gesellschafterfremdfinanzierung und die Mindestbesteuerung durch Einschränkung der Verlustabzugs auf 60% des Gewinns seit 2001 sowie jüngeren Datums die Abschaffung der degressiven Abschreibung und die Einführung eines Wertaufholungsgebots, die beide wegen der nicht mehr gegebenen Möglichkeit der Steuerstundung Finanzierungsnachteile bewirken.

Ein Resümee der relativen Steuerbelastung von Unternehmen ist keine einfache Aufgabe: Das Steueraufkommen der Unternehmen müsste ins Verhältnis zu den Gewinnen gesetzt werden, aber die statistischen Angaben über die Gewinne differieren je nachdem, ob die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung oder die Steuerstatistik herangezogen wird, und stehen überdies zeitlich nur sehr verzögert zur Verfügung. Behilft man sich, indem die Steuern aller Unternehmen, inkl. der Einzelunternehmen, nicht ins Verhältnis zu den Gewinnen, sondern zum BIP gesetzt werden, kommt man nach Bach/Dwenger (2007: 61) zum Ergebnis, dass dieser Anteil von 1998 bis 2008 von 19,8% auf 18,4% gesunken ist. Seit 2005 steigt der Anteil wieder leicht, was darauf zurückzuführen sein dürfte, dass Unternehmen, deren Gewinne nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, bei anziehender Konjunktur seit 2005 in eine höhere Progressionsstufe geraten sind. Zusammengefasst lässt sich jedoch feststellen, dass die Steuern von Unternehmen in Deutschland nicht angehoben wurden.

Kommt man zur Ebene der Anteilseigner, hat die benannte Absenkung des gesamten Tarifs der Einkommensteuer bis 2008 auch hier zur dreifachen Entlastung geführt. Hinzu kommt, dass bei der zwischen 2001 und 2008 geltenden Kombination von Definitivbesteuerung mit 25% auf Unternehmensebene und Halbeinkünfteverfahren auf Aktionärsebene Personen mit hohem individuellem Durchschnittssteuersatz entlastet und jene mit geringerem belastet wurden. Die erneuerte Umstellung auf eine Definitivbesteuerung von 15% auf Unternehmensebene wird in Kombination mit der Abgeltungssteuer auf Volleinkünfte für die Bezieher von Vermögenseinkommen wohl zu einer weiteren Entlastung führen. Eine integrale Betrachtung aller Steuern auf Bruttoprofite, die die Ebene der Unternehmen und die der Vermögenseinkommensbezieher betrachtet, kommt zum Ergebnis, dass der Anteil der Kapitalsteuern am BIP von 20,3% im Jahre 1998 auf 19,0% gesenkt wurde (vgl. Bach/Dwenger 2007: 61). Das Ergebnis der Unternehmensbetrachtung wiederholt sich: Eine Erhöhung der Steuer auf Bruttoprofite ist nicht auszumachen – eher im Gegenteil.

Seit 2001 ist die synthetische Besteuerung der verschiedenen Einkunftsarten  durchbrochen, da beim Halbeinkünfteverfahren die Hälfte der ausgeschütteten Gewinne nicht mehr individuell endbesteuert und dem progressiven Einkommensteuertarif unterworfen wurde. Mit Einführung der Abgeltungssteuer für Kapital- und Zinseinkünfte ab 2009 besteuert die Bundesrepublik verschiedene Einkünfte endgültig unterschiedlich im Sinne einer „Dual Income Tax“. Eine „geringere Kapitaleinkommensbesteuerung ist auf der Grundlage des steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzips […] problematisch. Sie verstößt zunächst gegen die horizontale Steuergerechtigkeit, weil Einkünfte in identischer Höhe je nach Herkunft unterschiedlich hoch […] besteuert werden. Die vertikale Dimension der Steuergerechtigkeit wird verletzt, wenn Kapitaleinkünfte anders als Arbeitseinkommen nicht einer progressiven, sondern nur einem proportionalen Tarif unterworfen werden“ (Schratzenstaller 2003: 544).

Bundesfinanzminister Steinbrück rechtfertigte die Einführung der Abgeltungssteuer mit den Worten „25 Prozent von x sind besser als 42 Prozent auf nix.“ Diese Argumentation zeigt einen mangelnden Willen der Bundesregierung zur Durchsetzung rechtlicher Prinzipien. Da das Besteuerungsrecht einer Person dem Land des Wohnsitzes zusteht und über Doppelbesteuerungsabkommen sichergestellt wird, dass Einkünfte nicht zweimal besteuert werden, wäre eine steuerliche Erfassung von Land zu Land wandernder Kapitaleinkommen möglich, wenn „Steueroasen“ Zinseinkünfte auch an das Wohnsitzland melden würden. Eine rein steuerlich begründete „Abwanderung“ des Kapitals ist nur deswegen möglich, weil „Steueroasen“ wie die Schweiz, Liechtenstein oder Österreich Zinseinkünfte nicht an das Wohnsitzland melden und die Bundesrepublik hiergegen nichts unternimmt. Diese Hinnahme von Steuersenkung durch staatliche Träger ist beim Fazit zu berücksichtigen.

Fazit

Die Forderung, über eine höhere Besteuerung von Unternehmens- und Vermögenseinkommen und mehr Staatsausgaben für mehr Wachstum und Beschäftigung zu sorgen und der zunehmenden Ungleichheit der Primärverteilung entgegen zu wirken, ist in den letzten Jahren in der Bundesrepublik nicht umgesetzt worden. Zudem wurde durch die Große Koalition die Umsatzsteuer um drei Prozentpunkte erhöht, die die Bruttoprofite nicht belastet, sondern regressive Wirkung hat, da Menschen mit geringeren Bezügen einen größeren Anteil ihres Einkommens für Konsum ausgeben (vgl. Bach 2006). Schließlich wurden auch die Staatsausgaben keineswegs erhöht. Stattdessen sank der Anteil der Staatsausgaben am BIP von 48,5% im Jahre 2003 auf 43,9% im Jahre 2007 (vgl. Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik 2008: 154). Angesichts einer wegen der Umsatzsteuererhöhung leicht steigenden Steuerquote dokumentiert dies, dass der Reduzierung der Nettoneuverschuldung der Vorzug vor sinnvoller Staatsausgabenerhöhung gegeben wurde. Der schwache Konsum und die Beschäftigungsprobleme der exportfixierten Bundesrepublik sind auch hierauf zurückzuführen.

Wir halten gegen diesen Trend an der Forderung höherer Steuern auf Bruttoprofite im Rahmen einer synthetischen statt dualen Einkommensbesteuerung fest, so dass die Belastungen „unten“ identisch bleiben, „oben“ jedoch erhöht werden. Die Progressionsgerade sollte verlängert und gedreht, der Spitzensteuersatz erhöht werden. Um kleinere bis mittlere Einkommen nicht dadurch zu belasten, sollte der Eingangssteuersatz leicht gesenkt werden. Bei synthetischer Einkommensbesteuerung belastet ein solcher Tarifverlauf auch hohe Bruttolöhne stärker, als dies heute der Fall ist. Dies ist aus verteilungspolitischen und ökonomischen Gründen richtig. Eine höhere Besteuerung hoher Lohneinkommen für mehr Staatsausgaben führt nämlich zu einer Verringerung der geplanten Ersparnis und zu einer Erhöhung der effektiven Nachfrage, wirkt also dem beschriebenen Ungleichgewicht entgegen.

Die zusätzlichen Steuereinnahmen müssen für Staatsinvestitionen und -konsum und nicht zur Reduktion des Haushaltsdefizits eingesetzt werden, wobei eine solche Finanzpolitik eine Politik höherer Löhne nicht ersetzen kann. Die Forderung von Gewerkschaften sollte also „mehr Brutto“ statt „mehr Netto vom Brutto“ lauten.

Zwei Probleme sind zu beachten, wenn es um die Umsetzung der geschilderten Forderungen geht. Höhere Steuern für Unternehmen und Anleger werden auch von Lohnabhängigen mit Skepsis betrachtet, die die höhere Besteuerung von Bruttoprofiten als Gefahr für den eigenen Arbeitsplatz fehldeuten. Manche lohnabhängige Kleinanleger lehnen Steuererhöhungen auf Vermögenseinkommen auch dann ab, wenn sie hiervon wenig betroffen sind und von staatlichen Mehrausgaben profitieren. Des Weiteren wird eine Steuererhöhung auf hohe Lohneinkommen auf Widerstand vieler gut verdienender Lohnabhängigen treffen und auch von Lohnabhängigen mit geringem bis mittlerem Einkommen skeptisch beäugt werden, die diese Politik fälschlicherweise auf sich beziehen oder die ihnen nutzenden Wirkungen höherer Staatsausgaben übersehen. Das Engagement für eine andere Steuerpolitik muss daher den Kampf um die Köpfe einschließen. Es geht darum, zu verdeutlichen, dass Steuern nicht nur ein Abzug vom Bruttoeinkommen, sondern eine notwendige Voraussetzung für aus unserer Sicht notwendige öffentliche Ausgaben sind, etwa für die Etablierung von Sozial- und Nulltarifen oder die Förderung offener, gebührenfreier Bildungsstrukturen.

Zum anderen stellen global agierende Unternehmen die nationalstaatliche Steuerpolitik vor neue Herausforderungen. Diese ist keineswegs bedeutungslos, aber um Bruttoprofite als Quelle der Einkommen von Unternehmen und Anlegern effektiv erfassen und besteuern zu können, bedarf es einer Erweiterung um eine international abgestimmte und eine staatenübergreifende, etwa europaweite Steuerpolitik.

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