Für eine Stärkung des Öffentlichen Dienstes!

Folgender Antrag wurde 2000 von Alexander Recht, damals noch Juso-Vorsitzender in Köln, für den Juso-Vorstand verfasst und von den Jusos Köln beschlossen. Hintergrund war das Vorhaben von CDU und FDP, Gesellschaften der Kölner Stadtwerke wie die KVB zu privatisieren. Motiv des Juso-Antrags war es daher, hiergegen konkret zu opponieren und hierfür auch allgemeine staatstheoretische Positionen der Linken zu referieren.


A) Zur Bedeutung des Staates

Der Staat im weiteren Sinne umfasst eine Menge verschiedener Teilbereiche: das Rechtssystem, die staatlichen Repressionsapparate von Militär und Polizei, das staatliche Bildungssystem von Schulen und Universitäten, Regierungen und Parlamente, der Öffentliche Dienst mit seiner Verwaltung und seinen Betrieben etc.

Innerhalb des kapitalistischen Systems stehen die Bereiche von Produktion und Reproduktion auf der einen und der Staat auf der anderen Seite in einem bestimmten Vermittlungszusammenhang. Insofern darf der Staat nicht unabhängig von den Klassenverhältnissen gesehen werden. Solange die Unterteilung der kapitalistischen Gesellschaft in Kapitalisten- und Arbeiterklasse besteht, wird das Kapital versuchen, über seinen Einfluss auf den Staat das kapitalistische Privateigentum rechtlich abzusichern.

Aber auch aus direkt ökonomischer Sicht steht der Staat in einem funktionalen Verhältnis zum Gesamtkapital. Der Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Produktion und privatkapitalistischer Aneignung erschwert dem Kapital seine hinreichende Verwertung. Daher drängt das Kapital, insbesondere das Großkapital, darauf, dass der Staat Subventionen an das Kapital vergibt, öffentliche Infrastruktur bereitstellt und das Kapital steuerlich entlastet und auf diese Weise die private Kapitalverwertung absichert.

Der bürgerliche Staat steht dabei in einem dialektisch-widersprüchlichen Verhältnis zur Gesellschaft: Er ist weder autonom noch abhängig von den gesellschaftlichen Verhältnissen. Vielmehr stehen Staat und Gesellschaft in einem Artikulationsverhältnis. Ein Ausdruck dieses widersprüchlichen Verhältnisses besteht darin, dass der Staat zwar bürgerliche Freiheitsrechte sichert, aber dies nur insoweit tut, als dass kapitalistisches Eigentum nicht angetastet wird. Ein anderer Ausdruck ist die Funktion des staatlichen Gewaltmonopols, die Angriffe sowohl von einzelnen Kapitalisten wie auch von Arbeitern nicht zulässt.

Zudem gilt: Politische und besonders direkt staatliche Institutionen werden über die gesamtwirtschaftlichen Einkommen (also das BSP) der kapitalistischen Gesellschaft finanziert. Staatliche Institutionen, deren Finanzierung im Kapitalismus gesichert ist, haben aus sich heraus tendenziell nur wenig Interesse daran, die fortwährende Existenz der kapitalistischen Gesellschaft zu gefährden.

Kurzum: Es wäre verkürzt anzunehmen, dass der Staat von selbst fortschrittliche linke Positionen durchsetzt. Umgekehrt wäre es aber ebenso falsch, wenn die Linke aus dem oben beschriebenen Einfluss des Kapitals auf den Staat schlussfolgerte, sie selbst hätte auf ihn gar keinen Einfluss. Denn die konkrete Funktion und Aufgabenzuschreibung der öffentlichen Hand ist immer ein Ergebnis des Klassenkampfes und bietet insofern Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Staat als Ausdruck der politischen Form der kapitalistischen Gesellschaft ist also weder das bewusst geschaffene Instrument der herrschenden Klasse noch ein selbständig handelndes Subjekt, sondern der verselbständigte Ausdruck eines sozialen Verhältnisses zwischen Individuen, Gruppen, Klassen und Klassenfraktionen.

Veränderungen im Kräfteverhältnis zwischen Klassen haben zwar Auswirkungen innerhalb des Staates, übertragen sich dorthin jedoch nicht unmittelbar eins zu eins, sondern kristallisieren sich im Staat nur in gebrochener, differenzierter, den Staatsapparaten entsprechender Weise.

Der bürgerliche Staat weist also Klassencharakter auf – aber nicht in dem Sinne, dass zweckgeleitete Akteure (etwa verschwörerische Kapitalisten) ihn erschaffen. Vielmehr begründet die politische Form des Staates den Eingang ökonomischer und politischer Interessen. Der Staat wird zum wesentlichen Ort für die Vermittlung von Klassenkompromissen und -gleichgewichten, und zwar sowohl innerhalb der Klassen wie auch zwischen Klassen.

Hieraus folgt, dass SozialistInnen um die Richtung und die Aufgaben des Staates kämpfen müssen, ohne jedoch Illusionen zu verfallen und in die Staatsfalle zu geraten. Weder ist der Staat per se fortschrittlich, noch genügt eine Kette von staatlichen Reformen bereits, um den Kapitalismus zu überwinden. Aufgrund der ökonomischen Dynamik des kapitalistischen Systems und der gesellschaftlichen Stärke des Monopolkapitals kann der Übergang zum Sozialismus auch in Zukunft nur als grundlegender Bruch mit der ökonomischen Logik und der Macht des Kapitals und in einer Periode zugespitzter Klassenkämpfe vollzogen werden. Hier liegt eine tiefgreifende Differenz zu reformistisch begrenzten Strategien.

Allerdings ist ebenso klar, dass der moderne Kapitalismus mit ökonomisch-sozialen Regulierungsformen, mit kollektiv-sozialstaatlichen Strukturen und realen Errungenschaften der bürgerlichen Demokratie verbunden ist und dass die globalen Probleme einen Handlungsdruck erzeugen, der die Einleitung von Lösungsschritten schon heute – also unter den Bedingungen der System- und Klassengegensätze – zwingend erfordert.

Die dialektische Grundfigur, dass sich die neue Gesellschaft im Schoße der alten entwickelt, legt im Hinblick auf Veränderungen der Wirtschaftsordnung die Anreicherung des marktwirtschaftlichen Systems durch staatliche Interventionen nahe.

Freilich ist klar, dass die staatlichen Strukturen gegenüber der Gesellschaft geöffnet und neue gesellschaftliche Machtorgane geschaffen werden müssen. Klar ist aber auch, dass bereits heute staatliche Strukturen existieren, die im Rahmen eines Demokratisierungsprozesses nutzbar gemacht werden könnten. Und der Kampf um die Demokratisierung des Staates muss bereits heute beginnen.

Ein starker, demokratisch kontrollierter öffentlicher Sektor ist der Versuch, nicht die gesamte Gesellschaftlichkeit der privaten Kapitalverwertung, dem freien Spiel der Kräfte, dem Recht des Stärkeren über die Schwachen zu überantworten. Er ist ein politisches Signal, dass Leben und Arbeiten – ohne sich der Kapitallogik vollständig zu unterwerfen – möglich ist. Er stärkt das Selbstbewusstsein der Arbeiterbewegung und kann potentiell Ausgangspunkt sein, diese Gesellschaft insgesamt grundlegend zu verändern.

Die Frage des Umfanges und der Reichweite öffentlicher Dienstleistungen dreht sich letztlich um den Grundkonflikt zwischen Profit und Gemeinnützigkeit. Bei privaten Dienstleistungen und Unternehmen ist das wichtigste Kriterium das der Profitmaximierung. Bei Angeboten der öffentlichen Hand spielen hingegen politische Ziele und Kriterien eine wesentliche Rolle, wie etwa kostengünstige Nutzungsmöglichkeiten für ärmere Bevölkerungsteile, flächendeckende Erledigung gemeindlicher Aufgaben, bessere Arbeitsbedingungen und höhere tarifliche Entlohnung der Beschäftigten, Steigerung des Beschäftigungsgrades etc.

Denn ungeachtet aller Zwiespältigkeit des Staates besteht hier wenigstens die Möglichkeit demokratischer gesellschaftlicher Steuerung. Eine nur über den Markt gesteuerte kapitalistische Regulation orientiert sich hingegen an der durchschnittlichen gesellschaftlichen Profitrate und verhindert die Einhaltung sozialer, politischer und ökologischer Ziele.

B) Aufgaben der Öffentlichen Hand

Staatlicher Einfluss vollzieht sich bekanntlich nicht nur über Parlamente und Regierungen, sondern ebenfalls über öffentliche Verwaltungen und Unternehmen. Die von der öffentlichen Hand wahrgenommenen Aufgaben – angesiedelt auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – umfassen ein weites Feld unterschiedlichster Bereiche:

  • Polizei und Militär;
  • Banken- und Sparkassenwesen;
  • Schul- und Bildungswesen;
  • Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Heilanstalten);
  • Pflege von Erholung, Spiel und Sport;
  • Kulturpflege, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Theater;
  • Sozialhilfe und Jugendhilfe;
  • Energie- und Wasserversorgung;
  • Öffentlicher Personennahverkehr;
  • Hygiene- und Umweltschutz;
  • Wohnungsbau;
  • Straßenbau- und Unterhaltung;
  • Stadtplanung;
  • Strukturpolitik;
  • Wirtschaftsförderung etc. pp.

Nicht alle diese Aufgaben sind für die Linke von gleichrangiger Bedeutung. Bei manchen Aufgaben – wie etwa beim Militär – obliegt es der Linken vielmehr, darauf zu drängen, dass der Aufgabenbereich möglichst klein bleibt.

Bei den meisten Bereichen hat die Linke jedoch ein aktives Interesse an der konkreten Aufgabenbeschreibung. Dies gilt insbesondere für den Öffentlichen Dienst, zumal auf kommunaler und auf Landesebene.

Denn über die Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes lassen sich viele Ziele anstreben.

  1. Aufgabenerfüllung durch den Öffentlichen Dienst gewährt die Befriedigung gesellschaftlichen Bedarfs, etwa in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Kultur, Ökologie, Verkehr etc.
  2. Aufgabenerfüllung durch den Öffentlichen Dienst erlaubt, da er nicht profitorientiert arbeitet, eine soziale Preisgestaltung. Die Leistungen können z.B. kostenlos angeboten werden. Entscheidet man sich für eine Teilfinanzierung über Preise/Gebühren, so kann die Preisgestaltung auf die finanziellen Schwierigkeiten von Armen, Arbeitslosen und Jugendlichen Rücksicht nehmen.
  3. Aufgabenerfüllung durch den Öffentlichen Dienst erlaubt, da die Erzielung von Gewinn nicht zwingend vonnöten ist, die Berücksichtigung der Interessen sozialer Gruppen. Öffentliche Plätze können für Sport und Freizeit zur Verfügung gestellt werden. Öffentliche Schwimmbäder können für befristete Zeit ausschließlich alten Menschen zur Verfügung gestellt werden. Städtische Kindergärten können die Integration von behinderten und nicht-behinderten Kindern besser fördern.
  4. Der Öffentliche Dienst bietet die Möglichkeit, Beschäftigungspolitik zu betreiben, und zwar in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht. Über politischen Druck kann die Beschäftigtenzahl im Öffentlichen Dienst erhöht werden. Überdies sind die Möglichkeiten, über Quoten die Erwerbsquote bislang benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen zu erhöhen, nirgendwo so gut gegeben wie im Öffentlichen Dienst.
  5. Durch die Erhöhung der Frauenerwerbsquote an sich und durch die Ausweitung von speziellen öffentlichen Dienstleistungen wie z.B. der Kinderbetreuung kann der Öffentliche Dienst einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in unserer Gesellschaft leisten. Öffentliche Beschäftigung muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und anderen Verantwortungen (Erziehung, Pflege) sicherstellen. Mit anderen Worten: Er muss erstens so organisiert sein, dass die Vereinbarkeit möglich ist, und zweitens öffentliche Dienstleistungen anbieten, die diese Vereinbarkeit auch ganz allgemein gewährleisten. Bei der Formulierung von Aufgaben für den Öffentlichen Dienst ist darauf Acht zu geben, dass dieser Anspruch tatsächlich eingelöst wird und an herausgehobener Stelle Projekte gefördert werden, die die Lebenssituation von Frauen verbessern (Beratung, Sicherheit, Mobilität).
  6. Der Öffentliche Dienst weist mit der ötv eine gute gewerkschaftliche Organisation auf. Die starke Verankerung der Gewerkschaften sichert höhere Löhne und Gehälter als in unorganisierten Branchen und gewährt zudem gute Arbeitsbedingungen.

Es fällt auf, dass sich unter den aufgeführten Aufgabenbereichen des Öffentlichen Dienstes einige befinden, die der Kategorie „Soziale Dienstleistungen“ zuzuordnen sind, etwa: Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Heilanstalten); Pflege von Erholung, Spiel und Sport; Kulturpflege, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Theater; Jugendhilfe; Hygiene- und Umweltschutz etc.

Dass diese sozialen Dienstleistungen öffentlich organisiert und angeboten werden, ist zwingend notwendig. Lebensweltliche Milieus, nicht warenförmige soziale Beziehungen, verschiedene Arten der Subsistenzproduktion, Reproduktionsarbeit etc. sind notwendige Voraussetzungen für den Bestand von Gesellschaften überhaupt, aber auch für die kapitalistische Gesellschaft. Ohne sie wäre etwa die Reproduktion der Arbeitskraft undenkbar.

Denn die Kapitalverwertungsprozesse für sich betrachtet kapitalisieren die ganze Gesellschaft durch (Wertgesetz) und zerstören tendenziell diese nicht warenförmigen Strukturen. Da die marktvermittelte, wertgesetzlich regulierte Gesellschaftlichkeit zum Schutz solcher Strukturen ungeeignet ist, wird ein solcher Schutz zu einem Großteil durch eine vermittelte, vom Kapitalverhältnis abgesonderte politische Gemeinschaftlichkeit erfolgen: nämlich durch den Sozialstaat.

C) Privatisierung muss verhindert und rückgängig gemacht werden!

Es ist sinnvoll, für eine Demokratisierung der Gesellschaft durch Überführung privater Unternehmen in öffentliche Verfügung und Eigentum und durch Aufbau eines Sozialstaats zu kämpfen. Angesichts dessen würde es einen gewaltigen Rückschritt bedeuten, gerade die Bereiche der öffentlichen Hand, wo politische Gestaltung und Regulierung im Interesse der Bevölkerungsmehrheit eher möglich ist, nun durch Privatisierung zu entdemokratisieren und zu entpolitisieren, denn im privaten Bereich ist öffentlicher Einfluss viel schwerer möglich.

Die Linke muss den wundersamen Verheißungen, die als Folge von Privatisierungen sowohl von konservativer wie auch von alternativ-libertärer Seite beschworen werden, konsequent entgegentreten und sie widerlegen, denn sie haben mit der Realität nichts zu tun. Im Gegenteil: Privatisierung ist mit desaströsen Folgen für die BürgerInnen, die Beschäftigten und die politische Handlungsfähigkeit von Kommunen und Länder verbunden.

Die Behauptung, private Unternehmen arbeiteten effizienter, kann nicht im Geringsten überzeugen, kommt es doch gerade darauf an, welchen „Aufwand“ und welchen „Ertrag“ die Gesellschaft für politisch wünschenswert erachtet. Bei privaten Dienstleistungen und Unternehmen ist das einzig bestimmende Kriterium das der Profitmaximierung. Bei Angeboten der öffentlichen Hand spielen hingegen politische Kriterien wie kostengünstige Nutzungsmöglichkeiten für ärmere Bevölkerungsteile, flächendeckende Erledigung gemeindlicher Aufgaben, bessere Arbeitsbedingungen und höhere tarifliche Entlohnung der Beschäftigten etc. eine wesentliche Rolle.

Die Versorgung der Bevölkerung durch Privatunternehmen anstelle öffentlicher Träger ist nur da und solange gewährleistet, wie ein ausreichender Profit erzielt wird. Deshalb interessieren sich die Privatkapitale auch gerade für die öffentlichen Aufgaben, die Gewinn abwerfen. Eine Privatisierung von bislang öffentlichen Überschüssen ist aber nachgerade lächerlich, wenn man an der kommunalen Selbstverwaltung und der Eigenständigkeit von Bundesländern bei ausreichender Finanzierung festhalten möchte.

Warum aber interessieren sich die privaten Kapitale und deren politische Interessenvertretung auch für bislang defizitäre Bereiche der öffentlichen Hand? Ein ausreichender Gewinn kann bei solchen Bereichen nur erzielt werden, wenn

  1. entweder die Leistungen verteuert werden
  2. oder das Leistungsangebot bei konstanten Preisen drastisch eingeschränkt wird
  3. oder das Leistungsangebot durch Lohnsenkung aufrechterhalten wird
  4. oder die öffentliche Hand bei konstanten Preisen und Leistungsangebot die privaten Gewinne subventioniert.

Variante d) ist offensichtlich Unfug. Privates Eigentum ist hier teurer und wirft öffentliche Gelder Privaten in den Hals. Variante a), b) und c) sind gefährlicher Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft.

Verteuerung von Leistungen schließt gerade die ärmeren Bevölkerungsteile, die besonders auf öffentliche Angebote angewiesen sind, von dieser Nutzung aus. Einschränkung von Leistungen bedeutet, dass in allen Gebieten, in denen private Gewinne nicht in ausreichender Höhe erzielt werden, Leistungen unerledigt bleiben. Busse und Bahnen fahren dann nicht mehr in entlegene, weniger bewohnte Gebiete, städtische Bibliotheken werden bei nicht ausreichend Gewinn versprechenden Besucherzahlen geschlossen usw.

Für die Linke ist die Beachtung der Belange der Beschäftigten unerlässlich. Aufgabe der Politik muss es sein, Vollbeschäftigung herzustellen sowie die Rechte der abhängig Beschäftigten auszubauen. Diese Aufgabe muss auf allen Ebenen angegangen werden – vor allem auf kommunaler Ebene.

Unvereinbar mit diesem Anspruch wäre eine Privatisierung von öffentlichen Unternehmen und Dienstleistungen. Im Öffentlichen Dienst lassen sich bessere Tarifverträge als in der Privatwirtschaft durchsetzen, und auch die Mitbestimmungsregelungen sind im Öffentlichen Dienst garantiert und können weniger leicht unterlaufen werden.

Privatisierung ist mit Stellenabbau, schlechteren Tarifverträgen (wenn überhaupt) und qualitativ verminderten Arbeitsbedingungen verbunden. Denn die Eigentümer privatisierter Unternehmen drängen zwecks Erzielung einer hohen Rendite auf niedrige Löhne und Ersatz regulärer durch unregelmäßige Beschäftigungsverhältnisse. Und die mit der Privatisierung verbundene Einschränkung des Leistungsangebots hat die Entlassung von Beschäftigten zur Folge.

Als Argument aus der neoliberalen Mottenkiste erweist sich im Übrigen die Behauptung, über Wettbewerb würden die Leistungen verbessert und die Lage der Beschäftigten verbessert. Der Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen verschärft den Wettlauf um den höchsten Gewinn. Infolgedessen werden nur noch die Leistungen erbracht, die Gewinn versprechen; die anderen Leistungen werden gestrichen und sollen dann wieder von der öffentlichen Hand erbracht werden.

Und auch die BürgerInnen stellen sich bei Wettbewerb nicht besser. Erstens sind Preissenkungen bei privaten Unternehmen unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass es schon bald wieder zu Konzentrationsprozessen und zu privaten Monopolen mit hohen, unsozialen Preisen ohne politische Kriterien kommen wird. Zweitens müssen auch die öffentlichen Leistungen, die wegen fehlender Rendite nicht durch die privaten Unternehmen angeboten werden, von der Bevölkerung finanziert werden. Drittens muss die Bevölkerung die durch die Privatisierung und den Wettbewerb verursachte höhere Arbeitslosigkeit über höhere Beitragssätze für die Arbeitslosenversicherung und höhere Steuern bezahlen.

Die Lasten der Privatisierung – ob mit oder ohne Wettbewerb – werden also auf mehrere Schultern verteilt: auf die Beschäftigten, auf die ärmeren Bevölkerungsteile, auf die Solidargemeinschaft, auf die Umwelt (z.B. bei Einschränkung umweltfreundlicher städtischer Dienstleistungen), aber auch auf andere Gebietskörperschaften.

Es ist aber unsinnig, mit Privatisierungen Beschäftigte zu entlassen, und wenig sinnvoll, die Kosten der Arbeitslosigkeit buchungstechnisch auf den Bund umzulenken. Es ist irrational, die rentablen Strecken öffentlicher Verkehrsunternehmen privatem Kapital zu übergeben und die ökologischen Schäden durch die Zunahme des motorisierten Individualverkehrs in den Gebieten mit eingestampften Trassen der Allgemeinheit aufzubürden. Es ist unsozial, den Eintritt für Schwimmbäder so hochzuschrauben, dass Kinder von SozialhilfeempfängerInnen im Sommer nicht mehr schwimmen können.

Kurzum: Die öffentlichen Bereiche sollen nach Maßgabe konservativer Ideologie umstrukturiert und zerschlagen werden – die Folge wäre: Privatisierung der Gewinne, Sozialisierung der Verluste. Die öffentliche Hand soll die defizitären Bereiche weiterführen oder aber einstellen, wenn sie finanziell in Schwierigkeiten gerät.

Privatisierung muss daher bekämpft werden!

D) Gegen den Plan von CDU und F.D.P., die KVB zu privatisieren!

Wir unterstützen die ötv in ihrem Kampf gegen das Vorhaben von CDU und F.D.P., die KVB zu privatisieren. Unsere Forderungen zielen dabei auf mehrere politische Ebenen.

Wir fordern sämtliche politischen Ebenen, das heißt die Bundesregierung, die NRW-Landesregierung, die Städte und Kreise, dazu auf, die zukünftige Finanzierung des ÖPNV (SchülerInnenförderung, Schwerbehindertenförderung, Fahrzeugförderung) zu sichern und fortzuschreiben, damit die EinwohnerInnen – jung wie alt – in Zukunft kostengünstig und sicher den öffentlichen Nahverkehr nutzen können.

Wir fordern die Bundesregierung und die sozialdemokratischen Mandatsträger im Europäischen Parlament dazu auf, ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass die EU-Richtlinie zur Liberalisierung des Nahverkehrsmarktes rückgängig gemacht wird.

Sollte dies nicht gelingen, so fordern wir die Landesregierung dazu auf, wenigstens ein Vergabegesetz zu erlassen, das alle Anbieter zur Einhaltung von Qualitäts- und tariflichen Mindeststandards verpflichtet. Dieses Gesetz muss sich auf soziale, technische und umweltpolitische Standards erstrecken, damit die Qualität des ÖPNV in NRW erhalten bleibt. Um den Privatisierungen möglichst wirksam Vorschub zu leiten, müssen die bestehenden Konzessionen verlängert und langfristig gesichert werden.

Um tarifliche und arbeitsrechtliche Standards zu wahren, müssen SozialdemokratInnen auf allen Ebenen mit Entschlossenheit jeglichen Maßnahmen entgegentreten, die auf Tarifflucht und damit auf Lohn- und Sozialdumping ausgerichtet sind. Eine solche Maßnahme ist die Gründung von sogenannten Fahrergesellschaften, die nur eines zum Ziel hat: die flächendeckende Senkung von Löhnen für FahrerInnen. Auch hier sagen wir klar und deutlich: Nein!

Wir lassen in Köln weder die Spaltung innerhalb der Beschäftigten noch zwischen Beschäftigten und NutzerInnen des ÖPNV zu. Wir erteilen jeglichem Privatisierungsversuch eine klare kämpferische Absage.

E) Öffentliche Einnahmen erhöhen!

Die Privatisierungspolitik ist nicht zu verstehen ohne Blick auf die Finanzprobleme der staatlichen Gebietskörperschaften.

Diese Finanzprobleme führen dazu, dass die Leistungen des Öffentlichen Dienstes zunächst eingeschränkt werden, und zwar vor allem jene Leistungen, die wenig rentabel sind. Dies sind insbesondere Leistungen, die sozialen Kriterien gehorchen und schwächeren Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am öffentlichen Leben erleichtern sollen. Aber auch Leistungen, die alle Bevölkerungsteile betreffen, werden in ihrem Umfang eingeschränkt.

Infolgedessen steigt zumeist der Unmut der Bevölkerung über die öffentlichen Aufgabenbereiche, was dadurch verstärkt wird, dass die Konservativen noch energischer behaupten, eine Privatisierung brächte Leistungsverbesserung für alle. Wird die Finanznot von Gebietskörperschaften hinreichend groß und steigt der ideologische Druck in Richtung Privatisierung, so wird wertvolles Tafelsilber verscheuert. Rentable Bereiche werden privat fortgeführt, defizitäre werden zerschlagen.

Zum einen zeichnet die Politik des schlanken Staates in erheblichem Umfang für die Finanzprobleme der Gebietskörperschaften mitverantwortlich. Die deutsche Finanzpolitik hat sich in ein Dilemma manövriert, indem sie durch eine auf steuerliche Bevorzugung der Einkünfte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen orientierte Parallelpolitik von Ausgabenkürzungen bei nachlassenden Wachstum die gesamtwirtschaftliche Entwicklung geschwächt und damit selbst zu den Finanzproblemen beigetragen hat.

Ein anderes Problem besteht in der Finanzstruktur zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften, und zwar sowohl vertikal als auch horizontal. In vertikaler Hinsicht sind vor allem die Kommunen, denen eine Großteil der Öffentlichen Dienstleitungen obliegt, die Verlierer der vergangenen Jahre. Aber auch in horizontaler Hinsicht sind es vor allem die Städte, die unter der steigenden Arbeitslosigkeit und den hieraus resultierendem Anstieg an Pflichtausgaben bei der Sozialhilfe stark zu leiden haben.

Um also die Gebietskörperschaften wieder in die Lage zu versetzen, öffentliche Dienstleistungen in einem ausreichenden Ausmaß unter Berücksichtigung sozialer Kriterien anzubieten, müssen einerseits die öffentlichen Einnahmen durch Erhöhungen der Steuer auf hohe Einkommen, auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften sowie auf Vermögen gesteigert werden. Zum anderen muss aber auch über eine Veränderung des horizontalen und vertikalen Finanzausgleichs sowie eine Veränderung der Finanzstruktur nachgedacht werden.

Kurzum: Der Ausbau des öffentlichen Sektors ist von der Verteilungs- und Finanzierungsfrage nicht zu trennen.

F) Soziale Kriterien strikt beachten! Öffentliche Dienstleistungen ausbauen!

Welche Aufgaben öffentlich erledigt werden, in welchem Umfang, für welche gesellschaftliche Gruppen und zu welchen Preisen, ist letztlich eine politische Frage. In diesem Sinne ist auch die Frage der Effizienz zu diskutieren.

Die Linke gut tut daran, einen umfassenden Effizienzbegriff zu verwenden. Soziale Gerechtigkeit und Sicherheit, Vollbeschäftigung, Gleichberechtigung der Geschlechter, ökologische Nachhaltigkeit sind Ziele, die die Linke nie vernachlässigen darf.

Eine Gesellschaft, die diese Kriterien völlig geringschätzt, kann aus linker Sicht keine effiziente Gesellschaft sein. Die Linke muss daher eine Ausrichtung von Politik am öffentlichen Bedarf mit Vehemenz einfordern. Der Bedarf an Sozialen Dienstleistungen wird in Zukunft steigen. Die Linke muss hieran anknüpfen, in kurzer Frist Privatisierungsbestrebungen bekämpfen und auf mittlere Sicht einen Ausbau des Öffentlichen Dienstes anstreben.

Ein wichtiges Kriterium ist hierbei eine verstärkte KundInnenorientierung. Das Kriterium der Rechtssicherheit ist wichtig und bietet zweifellos für den Ablauf von Verwaltungen erhebliche Vorteile. Rechtssicherheit darf aber nicht das einzige Kriterium sein. Seine vorrangige Berücksichtigung in der Handhabung von Anträgen hat allerdings zuweilen die Beachtung von Kundeninteressen zu sehr in den Hintergrund treten lassen. Es reicht also nicht, nur eine personelle Aufstockung des unterbesetzten Öffentlichen Dienstes zu fordern, um eine zügigeren Ablauf von Arbeitsvorgängen zu gewährleisten, sondern auch eine stärker auf die Betroffenen ausgerichtete Orientierung ist notwendig.

Die KundInnenorientierung im Öffentlichen Dienst ist insbesondere notwendig, um die steigenden Bedarfe an sozialen Dienstleistungen angemessen befriedigen zu können. Gerade in Bereichen außerhalb der Verwaltung ist es notwendig, ortsnah zu operieren und schnell reagieren zu können, um die erforderlichen Dienstleistungen adäquat auszuführen. Darüber hinaus ist die Akzeptanz der Bevölkerung, den Öffentlichen Dienst auszubauen, maßgeblich davon abhängig, inwieweit nicht nur die Zuverlässigkeit, sondern auch die Kundenorientierung des Öffentlichen Dienstes gewährleistet ist.

G) Den Öffentlichen Dienst klug gestalten!

Der Öffentliche Dienst arbeitet nicht völlig einheitlich. Im Gegenteil: Er zeichnet sich durch eine beträchtliche Anzahl unterschiedlicher Rechtsformen aus. Grundsätzlich gilt es zu trennen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rechtsformen.

Bei den öffentlich-rechtlichen Rechtsformen unterscheidet man zwischen jenen ohne und solchen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Den öffentlichen Rechtsformen ohne eigene Rechtspersönlichkeit werden Regiebetriebe und Eigenbetriebe zugeordnet. Zu den öffentlichen Rechtsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit zählen rechtsfähige Körperschaften (z.B. die Sozialversicherungen), öffentlich-rechtliche Anstalten (z.B. Sparkassen oder die ARD) sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform werden zumeist als Aktiengesellschaft geführt. Häufig ist auf kommunaler Ebene der Fall anzutreffen, wonach die Stadtwerke als Dachholding-AG fungieren, die jeweils Anteile an anderen (teil)öffentlichen Aktiengesellschaften wie etwa dem kommunalen Energieversorgungsunternehmen besitzt. Ebenfalls möglich ist der Betrieb als gemeinnützige GmbH.

Die Frage, in welcher Rechtsform eine öffentliche Dienstleistung erbracht werden soll, ist im Einzelfall zu prüfen. Bei der Entscheidung zwischen Regie- und Eigenbetrieb liegt etwa folgendes Spannungsverhältnis vor: Beim Regiebetrieb sind die Einnahmen und Ausgaben vollständig im Trägerhaushalt ausgewiesen, ein eigenes Vermögen und eine eigene Kasse bestehen nicht. Als Rechensystem kommt die Kameralistik zur Anwendung. Die enge Verflechtung von Regiebetrieb und Trägerhaushalt erschwert eine wirtschaftliche Betriebsführung. Demgegenüber wirft aber die Instrumentalisierung des Regiebetriebes zur Erfüllung öffentlicher Ziele aufgrund der organisatorischen und personellen Träger an die Trägerkommune keine Schwierigkeiten auf.

Anders verhält es sich beim Eigenbetrieb. Trotz seiner Bindung an die Verwaltung weist er als besondere Betriebsform des deutschen Gemeinderechts erhebliche wirtschaftliche Handlungsspielräume im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsführung auf. Eigenbetriebe sind aus dem übrigen öffentlichen Vermögen ausgegliederte Sondervermögen, die auf der Grundlage eines betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens über eine kalkulatorische Selbständigkeit verfügen. Eigenbetriebe haben eine eigenverantwortliche Werkleitung sowie einen vom Stadt-/Gemeinderat gebildeten Werksauschuss. Im Trägerhaushalt erscheint lediglich der Differenzbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben. Der Eigenbetrieb kann folglich wirtschaftlich flexibler und schneller operieren, aber dafür ist die direkte politische Kontrolle bzw. Aufgabenzuweisung im Vergleich zum Regiebetrieb nur eingeschränkt möglich.

Letztlich ist hier wie auch grundsätzlich bei der Frage der Rechtsform zwischen dem Grad der demokratischen Partizipation des Rates und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe sorgsam abzuwägen.

Problematischer sind allerdings private Rechtsformen. Oft schon sind öffentliche Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform in eine private Rechtsform überführt, also formal privatisiert worden, um nur kurze Zeit später auch den Schritt materieller Privatisierung, also den Weg zu privater Anteilseignermehrheit, zu vollziehen.

An sich bietet das Spektrum von Rechtsformen Möglichkeiten genug, um den Schritt in Richtung privater Rechtsform zu vermeiden. Daher gilt: Formale Privatisierungen als Einfallstor für materielle Privatisierungen sind möglichst zu verhindern. Sie ziehen außerdem ein demokratisch nur schwer zu kontrollierendes Gebaren von Vorständen und Aufsichtsräten nach sich. Formale Privatisierungen sind allenfalls als erster Schritt bei der Rekommunalisierung privater Betriebe zu erwägen.

Es gilt jedoch nicht nur bei der Wahl der Rechtsform sorgfältig zu entscheiden. Auch bei der Frage, bei welcher Gebietskörperschaft und an welcher Stelle eine öffentliche Dienstleistung zu erbringen ist, gibt es keine von vornherein stets stimmende Antwort.

Ein Großteil der Kritik am Öffentlichen Dienst kommt von konservativer Seite und zielt darauf ab, sozialstaatliche Errungenschaften zu beseitigen. Allerdings gibt es auch ernstzunehmende Kritik am Öffentlichen Dienst, die mangelnde Nähe zu den Menschen und Bürokratismus thematisiert. Diese Kritik ist nicht immer von der Hand zu weisen.

Es dreht sich hier um ein Spannungsfeld, das bereits häufiger in der Geschichte der Linken von Bedeutung war: nämlich das Verhältnis von zentralem zu dezentralem Angebot. Grundsätzlich gilt: Eine vereinheitlichende, das Gesamte in den Blick nehmende Politik wird sich zentraler Steuerung bedienen; Politik, die konkrete Probleme vor Ort zum Thema hat, wird am besten dezentral funktionieren.

Soziale Dienstleistungen wie z.B. psychologische Beratung, Gesundheitsvorsorge, Theater, Umweltschutz, Jugendhilfe etc. werden schon heute zu einem Großteil kommunal, also äußerst dezentral, erledigt. In manchen Großstädten gibt es überdies noch unter der kommunalen Ebene angesiedelte, sogenannte Stadtbezirke, in denen Bezirksämter und Bezirksverwaltung Dienstleistungen anbieten.

Mit anderen Worten: Es gibt bereits heute, was die räumliche Position betrifft, genügend bürgernahe Dienstleistungen des Öffentlichen Dienstes. Mit der räumlichen Nähe allein ist es allerdings nicht getan.

Ein Problem der Dienstleistungen des Öffentlichen Dienstes besteht darin, dass Letzterer gerade deshalb, weil in ihm die Gesellschaftlichkeit nicht direkt stattfindet, sondern nur vermittelt erfolgt, zu Verselbständigung neigt. Diese Tendenz wird noch dadurch verschärft, dass der Öffentliche Dienst ein sehr stark formalisiertes Dienstrecht aufweist, dessen Obrigkeitscharakter und dessen Hierarchisierung modernen Arbeitskonzepten nicht mehr genügt.

Eine Reform des Öffentlichen Dienstes müsste folgende Schritte einleiten:

  1. Einführung eines einheitlichen Dienstrechtes. Die bisherige Dreiteilung in Arbeiter, Angestellte und Beamte ist überholt und sollte mittelfristig aufgehoben werden. An die Stelle der derzeitigen Beschäftigtengruppen müsste ein einheitlicher Typ der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst treten, dessen rechtlicher und sozialer Status nicht schlechter sein darf als der derzeitige Status jeder einzelnen Beschäftigtengruppe und bei dem Koalitions-, Verhandlungs- und Streikrecht zu gewährleisten ist.
  2. Die Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst ist auszubauen. Der Personalrat muss noch stärker an der Entscheidung über die Arbeitsabläufe und die Arbeitsbedingungen beteiligt werden.
  3. Das System steiler Hierarchien muss verflacht werden zugunsten mit mehr Kompetenzen ausgestatteter relativ großer Arbeitsgruppen.

Eminent wichtig ist aber auch die stärkere Einbeziehung der Menschen vor Ort. Ähnlich den sachverständigen BürgerInnen und EinwohnerInnen im Rat müssen auch Verwaltungen, Ämter und öffentliche Unternehmen den Menschen vor Ort Mitsprachemöglichkeiten geben. Diese Mitsprache kann durch die Betroffenen, die EinwohnerInnen, die Selbsthilfegruppen sowie die VertreterInnen von Fachgruppen erfolgen.

Mit anderen Worten: Ein moderner Öffentlicher Dienst muss als Fokus öffentlicher Willensbildung politische Zielvorgaben erfüllen, die Belange der Beschäftigten beachten und auf die unmittelbaren Interessen der Bevölkerung Rücksicht nehmen.

Das heißt aber auch: Allen Verheißungen, mit neuen Steuerungsmodellen ließe sich paradiesische Zustände im Öffentlichen Dienst erreichen, ist mit großer Skepsis zu begegnen. Verwaltungsmodelle wie das Contracting, wonach die politische Entscheidungsinstanz, also z.B. der Rat, seinen Unternehmen nur noch grobe Richtungen vorgibt, die Letztere dann konkretisieren und materialisieren sollen, bergen in sich die Gefahr, die eigentliche demokratische politische Steuerung aus der Hand zu geben und das wirtschaftliche Treiben primär nach rein erwerbswirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Das kann aber schlechterdings nicht das Ziel linker Politik sein.

Vielmehr muss wirtschaftliche Effizienz als Komplementärziel dazu dienen, dass alle politischen Vorgaben – auch jene, die aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht wenig Sinn machen können – möglichst punktgenau und ohne Verschwendung erfüllt werden.

Kurzum: Nicht spricht dagegen, neue Modelle auf ihre praktische Relevanz zu überprüfen. Diese Steuerungsmodelle müssen allerdings demokratische Vorgaben beachten sowie die Interessen der Beschäftigten und der Menschen vor Ort berücksichtigen.

H) Der Öffentliche Dienst: Ein starker Pfeiler eines öffentlichen Sektors

Die Einführung eines öffentlichen Beschäftigungssektors macht Sinn, weil sowohl neue Beschäftigungspotentiale erschlossen als auch gesellschaftliche Bedarfe gedeckt werden.

Der Öffentliche Dienst bietet institutionelle Möglichkeiten, um große Teile eines solchen öffentlichen Beschäftigungssektors anzudecken. Privatisierungen und Stellenabbau des Öffentlichen Dienstes sind zu bekämpfen; vielmehr gilt es, für einen Ausbau des Öffentlichen Dienstes zu streiten.

Die Diskussion um den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor zeigt, dass ihm einige Bedarfsfelder zugeordnet werden, die originär zum Öffentlichen Dienst gehören. Es macht keinen Sinn, diese Aufgabenbereiche vom Öffentlichen Dienst aus- und in einen ÖBS einzulagern. Diese Aufgabenbereiche sollten dem Öffentlichen Dienst vorbehalten sein.

Auch darf nicht übersehen werden, dass manche Vorschläge in diese Richtung zum Ziel haben, die starke gewerkschaftliche Vertretung von ötv und die guten tariflichen Strukturen des Öffentlichen Dienstes auszuhebeln und so die Position der Beschäftigung zu schwächen. Diesen Versuchen muss eine klare Absage erteilt werden.

Allerdings ist klar festzustellen, dass es auch Bereiche direkter dezentraler Gesellschaftlichkeit gibt, die keines Öffentlichen Dienstes bedürfen. Nachbarschaftshilfe, Vereinswesen, Genossenschaftsstrukturen sind wertvolle gesellschaftliche Bereiche, die es zu pflegen gilt. Sie zu schützen und zu fördern macht durchaus Sinn. Komplementär zum Öffentlichen Dienst ist daher über öffentliche Auftragsvergabe wie auch über finanzielle Zuschüsse ein solcher zivilgesellschaftlicher Raum zu unterstützen.

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