Gesundheit für ALLE!

Nachfolgender Antrag wurde 2001 von Alexander Recht für die Juso-Linke Rheinland verfasst und auf einer Konferenz der Jusos Mittelrhein zur Beschlussfassung gestellt. Ob er auch so beschlossen wurde, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Inwiefern jede einzelne der Forderungen zutreffend und hinreichend begründet war, lässt sich aus heutiger Sicht gewiss diskutieren.


1 Einleitung

Nach der von der rot-grünen Bundesregierung sozial unverträglich geregelten Rentenreform steht eine weitere Reform der sozialen Sicherungssysteme in absehbarer Zukunft zur Diskussion: die Gesundheitsreform. Um aktiv an der Gestaltung der Reform mitzuwirken, ist es wichtig, sich frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubringen. Deswegen präsentieren wir Jusos mit diesem Antrag jetzt schon unsere gesundheitspolitischen Überzeugungen.

Dieser Antrag kann zum jetzigen Stand der Diskussion natürlich noch nicht alle Aspekte berücksichtigen. Es sollen vielmehr nur einige Eckpunkte festgesetzt werden. Sobald ein Entwurf zur Gesundheitsreform vom Gesundheitsministerium herausgegeben wird, werden wir in weiteren Anträgen hierzu genauer Stellung nehmen.

Reformbedarf besteht in der Gesundheitspolitik zweifelsohne, da aufgrund des demographischen Wandels zukünftig mehr Personen Anspruch auf gesundheitliche Leistungen haben, die bedingt durch den technischen Fortschritt immer kapitalintensiver und teurer werden. Außerdem wurden in der Vergangenheit Ausgaben anderer Bereiche der Sozialversicherung und des Staates auf die Krankenversicherung verlagert.

Für uns Jusos im Bezirk Mittelrhein ist es wichtig, dass dieser Wandel von der gesamten Solidargemeinschaft getragen wird! Nicht Wirtschaftlichkeit, sondern das Wohl der PatientInnen muss das primäre Ziel einer Gesundheitsreform sein. Gesundheit darf nicht zu einem Privileg eines bessergestellten Teils der Bevölkerung werden.

2 Zur finanziellen Lage der Gesundheitsversorgung in der BRD

Als Märchen innerhalb der gesundheitspolitischen Diskussion erweist sich die Behauptung einer Kostenexplosion in den vergangenen Jahren. Bezieht man die gesundheitlichen Leistungen auf die gesamtwirtschaftliche Leistung der BRD (BIP), hat sich dieses Verhältnis (Gesundheitsquote) von 1980 bis 1996 in den alten Bundesländern nur marginal verändert, nämlich von 13,1% auf 14,3%. Die Ausgabenentwicklung verläuft also parallel zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit!

Anders stellt sich aber das Bild dar, wenn man bei der Interpretation des Quotienten aus Gesundheitsausgaben und BIP die Entwicklung der Lohnsumme berücksichtigt. So ist das BIP von 1990 bis 1998 um 38%, die Lohnsumme aber nur um 29% gestiegen.

Dementsprechend sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgrund irgendeiner Kostenexplosion gestiegen, sondern weil die Versicherungsbasis durch reale Einkommensverluste der ArbeitnehmerInnen verkleinert worden ist.

Die Umverteilung von unten nach oben in den 90er Jahren ist daher mit schuld an den gestiegenen Beitragssätzen!

3 Grundlagen einer sozial gerechten Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik ist kein neutraler Raum, sondern passt sich in ihrer konkreten Ausgestaltung immer einem bestimmten gesellschaftspolitischen Leitbild an.

Wir Jusos vertreten das Leitbild einer sozial gerechten Gesellschaft. Wir fordern, dass auch die Gesundheitspolitik diesem Anspruch genügt. Folgende Aspekte sind für uns hierbei von besonderer Wichtigkeit und auf jeden Fall zu berücksichtigen:

  • JedeR hat das Recht auf eine optimale Gesundheitsversorgung.
  • Vollbeschäftigung ist eines der wichtigsten Ziele. Denn eines der größten Probleme der Sozialversicherungssysteme der BRD ist die Massenarbeitslosigkeit, da so die Zahl der BeitragszahlerInnen verkleinert wird und die Ausgaben steigen. Folglich müssen endlich neue Wege in der Wirtschaftspolitik gegangen werden.
  • Um den Kreis der Beitragszahler zu vergrößern und dem Prinzip der Solidargemeinschaft gerecht zu werden, müssen möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen in die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einbezogen werden.
  • Der Finanztransfer zwischen den chronisch unterfinanzierten Ostkassen und den gut finanzierten Westkassen muss beibehalten werden.
  • Eine erzwungene kapitalgedeckte Eigenvorsorge gleicht einer Umverteilung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen und entlastet die Arbeitgeberseite überproportional. Sie bedeutet überdies eine Individualisierung des Gesundheitsrisikos. Deswegen lehnen wir Jusos eine kapitalgedeckte Eigenvorsorge entschieden ab.
  • PatientInnenzuzahlungen sind erstens unsozial und verbessern zweitens die Effizienz des Gesundheitswesens in keiner Weise. Aus diesem Grund müssen die Zuzahlungen weiter zurückgeführt und mittelfristig ganz abgebaut werden.
  • Auf der Ausgabenseite der GKV müssen Wirtschaftlichkeitsreserven konsequent ausgeschöpft werden.
  • Die Stärkung von PatientInnenrechten, etwa durch die Stärkung von Selbsthilfegruppen und die Verbesserung der Rechtsstellung bei Schadensersatzprozessen, ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel.
  • Qualifizierte Ausbildung, Arbeitsplatzsicherheit und Einhaltung von Arbeitsstandards der im Gesundheitswesen Beschäftigten sind für uns Jusos von hoher Bedeutung.

4 Gesundheitspolitische Reformen in einzelnen Leistungsbereichen

Eine sozialer Gerechtigkeit verpflichtete Gesundheitsreform muss auch Veränderungen in einzelnen Leistungsbereichen beinhalten. Folgende Aspekte sind uns Jusos besonders wichtig:

Prävention

Wie bereits in der Zahnmedizin erprobt, müssen Vorsorgekonzepte stärker als bislang in das Gesundheitswesen mit einbezogen und verbessert werden. Dies sei anhand folgender Beispiele verdeutlicht:

  • Regelmäßige Augendruckmessungen zur Vorbeugung des grünen Stars: Jährliche Kosten von lediglich ca. 30 DM erweisen sich als erheblich günstiger als kostenintensive Operationen und Nachsorgungen.
  • Mamographie-Screening: Screening gemäß den europäischen Richtlinien kann die Brustkrebssterblichkeit um 30% reduzieren. Tumore werden durch das Screening in einem früheren Stadium erkannt. Ein frühes Entfernen eines kleines Tumors ist humaner und kostengünstiger als ein Abnehmen der Brust und eine Nachbehandlung der Metastasen.

Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation wird derzeit praktisch nur stationär betrieben. Wir fordern zusätzlich die nachsorgende medizinische Rehabilitation durch ambulante, ortsnah arbeitende Rehabilitationsdienste. Die Abstimmung zwischen Krankenhaus und ambulanten Versorgungsangeboten muss verbessert werden.

Eine erfolgreiche Rehabilitation rechnet sich bereits, wenn der/die Versicherte aufgrund dieser Maßnahme vier Monate länger im Erwerbsleben bleiben kann.

Ganzheitliche Versorgung

Die Vernetzung der vorhandenen Versorgungsangebote muss Ziel der zukünftigen Gesundheitspolitik sein. Anzustreben ist, die Kontrolle über den gesamten Krankheitsverlauf der PatientInnen bei einer Institution zu bündeln, z.B. bei von der Krankenkasse angestellten Ärzte.

So kann ein ganzheitliches Bild von einem Krankheitsverlauf berücksichtigt werden. Maßnahmen, die gegeneinanderstehen, können ausgeschlossen werden. Rehabilitation und Selbsthilfegruppen müssen in diese Vernetzung eingebunden werden.

Stärkung von Selbsthilfegruppen

Wir Jusos fordern die Stärkung von Selbsthilfegruppen, denn in Selbsthilfegruppen kann die professionelle Versorgung um Elemente gegenseitiger emotioneller und sozialer Unterstützung ergänzt werden.

Pflege zu Hause

Insbesondere Kinder, aber auch andere PatientInnengruppen haben in ihrer gewohnten Umgebung bessere Heilungschancen. Daher ist die ärztliche Versorgung durch Hausbesuche stärker als bisher als Alternative zum stationären Klinikaufenthalt zu beachten.

Selbstverständlich muss schlussendlich dasjenige System angewendet werden, das die größten Heilungschancen aufzeigt.

Positivliste

Eine Positivliste an Medikamenten muss einerseits wirkstoffbezogen sein, um einen Rest-Preiswettbewerb zu sichern und so zum Abbau von Monopolpositionen beizutragen. Andererseits darf sie aber auch kein Freifahrtsschein für Über- und Fehlverordnung sein.

Die Wirksamkeitsprüfung im Zuge der Arzneimittelzulassung muss auch eine Kosten-Nutzenkomponente beinhalten. Grundsätzlich sind, bei gleicher Wirkung, preiswertere Mittel vorzuziehen.

5 Finanzielle Reformen der Gesundheitspolitik

Grundsätzliches

Die Frage, wie ein Gesundheitsversorgungssystem auszugestalten ist, lässt sich nicht einfach durch die Auswahl bestimmter Instrumente beantworten. Vielmehr bestimmen letztlich gesellschaftspolitische Zielvorstellungen und Leitbilder darüber,

  • welche volkswirtschaftlichen Gruppen in welchem Ausmaß das Gesundheitsversorgungssystem finanzieren;
  • welche Leistungen in welchem Umfang angeboten werden;
  • inwiefern das Prinzip der Gleichheit und Solidarität im Gesundheitsbereich Anwendung findet.

Wir Jusos fordern, dass bei den gesundheitspolitischen Leistungen das Prinzip der Gleichheit, bei der Finanzierung das paritätische Proportionalitätsprinzip gelten muss. Gleichheit bedeutet: Der gesamten Bevölkerung muss unabhängig vom individuellen Einkommen ein hochwertiges Versorgungsniveau angeboten werden, das entsprechend der sozial-ökonomischen Entwicklung weiter auszubauen ist. Parität heißt: Unternehmen müssen sich mindestens im gleichen Maße wie die arbeitenden Menschen an der Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligen. Proportionalität bedeutet: Für Unternehmen wie auch für Arbeitnehmer muss gelten, dass die Beiträge entsprechend der ökonomischen Leistungsfähigkeit wenigstens proportional ansteigen.

Daraus folgt, dass wir Zuzahlungsregelungen, die einer schleichenden Privatisierung des Gesundheitssystem gleichkommen, genauso ablehnen wie einseitige Beitragssatzsenkungsprogramme für Unternehmen und medizinisch nicht zu vertretende Leistungsausgrenzungen. Wir fordern daher die Rücknahme der in der Vergangenheit durchgesetzten Zuzahlungsregelungen, Entlastungen für Unternehmen und Leistungseinschnitte und werden eine solche Politik auch zukünftig bekämpfen.

Darüber hinaus sprechen wir uns für eine grundlegende Reform der finanziellen Grundlagen des Gesundheitssystems aus, die insbesondere zwei Aspekte zu beachten hat: die Erhöhung der Steuerungskompetenz durch Globalbudgetierung und die Sicherung der finanziellen Grundlagen durch Beitragsreform und Erweiterung der Bemessungsbasis sowie Erweiterung des Risikostrukturausgleichs.

Erhöhung der Steuerungskompetenz durch Globalbudgetierung

Grundsätzlich muss gelten, dass hinsichtlich des anzustrebenden Versorgungsgrades und der medizinischen Qualität gesundheitspolitische Ziele das Ausgabenniveau bestimmen sollten. Insofern halten wir ein dogmatisches Festhalten an einem konstanten Beitragssatz für unsinnig. Gesundheit ist eben keine finanzielle Verhandlungsmasse, und deswegen müssen Beitragssatzsteigerungen immer eine mögliche Alternative sein. Hierfür ist vor allem eine Abkehr vom Irrglauben notwendig, dass eine Steigerung von Lohnnebenkosten zwingend Arbeitsplätze vernichten würde.

Unstrittig ist aber auch die Notwendigkeit, zu verhindern, dass die Ärzteschaft und andere Gesundheitseinrichtungen unter dem Deckmantel der Gesundheitsversorgung ihre eigenen Profitansprüche bedienen, indem sie Maßnahmen verordnen, die zwar teuer, aber keineswegs medizinisch notwendig sind. Insofern schlagen wir Jusos vor, die Ausgabenentwicklung einer Überprüfung im Rahmen einer qualitativ begründeten globalen Budgetierung zu unterlegen.

Bislang herrscht eine sektorale Budgetierung vor. Das heißt, dass die Ausgabenentwicklung jedes einzelnen Sektors – ambulante und stationäre Versorgung sowie Arzneimittelversorgung – einer getrennten Kontrolle unterliegt. Die derzeit existierende Abschottung des ambulanten vom stationären Sektor wie auch zwischen professionellem und nicht-professionellem System produziert aber tendenziell Unwirtschaftlichkeiten. Ein Beispiel sind medizinisch nicht indizierte Mehrfachuntersuchungen, die gleichzeitig die PatientInnen durch unkoordiniertes Vorgehen der einzelnen Teilsysteme belasten. Die Qualität der Versorgung wird durch das fehlende „Miteinander“ ebenso verschlechtert wie die Wirtschaftlichkeit. Insofern wäre eine Verzahnung der Versorgungsbereiche eine sinnvolle Verbesserung des Gesundheitssystems.

Zudem besteht ein Problem darin, dass Umschichtungen innerhalb des Gesundheitssystems bei sektoraler Budgetierung erschwert werden. Dies möge folgendes Beispiel illustrieren: Steigt etwa der Arzneimittelbedarf bei gleichzeitigem Rückgang der Krankenhauseinweisungen, so würde das sektorale Budget für Arzneimittel vielleicht erhöht, aber eine Verminderung des sektoralen Budgets der Krankenhäuser wäre unwahrscheinlich. Im Rahmen eines globalen Budgets bestünde hingegen die Möglichkeit, bei Aufrechterhaltung der gesamten Ausgaben Mittel von den Krankenhäusern hin zu den Arzneimitteln umzuschichten.

Wir Jusos weisen also ausdrücklich darauf hin, dass der eigentliche Zweck einer Globalbudgetierung darin liegen muss, veränderte Kooperations- und Integrationsformen mit einer besser gesteuerten Bedarfsüberprüfung innerhalb des Gesundheitssystems zu verbinden. Globalbudgets sind daher zu ergänzen um qualitative Instrumente wie Gesundheitsberichterstattung, Einbindung von Selbsthilfepotentialen, Gesundheitsförderung, Früherkennung, Rehabilitation etc. Und sie sind zu erweitern um eine bessere Abstimmung zwischen den TrägerInnen des Gesundheitswesens, also zwischen Kassen, ÄrztInnen, Aufsichten und PatientInnen, sowie um regionale Gesundheitskonferenzen.

Mit anderen Worten: Sparen an sich ist eine unsinnige Forderung. Im Gegenteil: Wo nötig, sollen und müssen die Ausgaben sogar deutlich steigen. Innerhalb des Gesundheitssystems gilt es aber, Wirtschaftlichkeitspotentiale deutlich auszuschöpfen.

Hierbei gilt es jedoch auch zu beachten, dass Arbeitsintensivierung sowie Stellenabbau im Gesundheitswesen von uns Jusos entschieden abgelehnt werden. Der Personalbedarf im Gesundheitssystem ist vielmehr noch nicht ausgeschöpft. Unnötige Leistungen sind zu streichen, nicht Arbeitsplätze! Arbeitsstellen sind zu erweitern!

Steigerung der Einnahmenseite durch Beitragsreform

Ein einnahmeseitiges Problem der GKV besteht darin, dass hier nur eine verringerte Beitragsbemessungsgrenze existiert, die sich auf nur 75% der Grenze der GRV beläuft. Diese niedrigere Grenze ist nicht nur problematisch, weil sie Personen bereits ab einem verhältnismäßig niedrigen Einkommen nur mit unterproportional hohen Beiträgen belastet, sondern auch, weil Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sich privat versichern können. Es gilt also: Beitragsbemessungsgrenze = Versicherungspflichtgrenze.

Wir fordern zum einen, dass diese ¾-Regelung aufgehoben und die volle Beitragsbemessungsgrenze der GRV zum Maßstab erhoben wird. Zum anderen plädieren wir dafür, diese dann gemeinsame Beitragsbemessungsgrenze von GRV und GKV sehr deutlich zu erhöhen. Die Versicherungspflichtgrenze muss hierbei im selben Ausmaß wie die Beitragsbemessungsgrenze steigen.

Diese Maßnahmen sind gerecht und zugleich mit einem positiven Finanzierungseffekt verbunden, da mit Ausnahme des Krankengeldes alle Leistungen der GKV einkommensunabhängig sind und die höheren EinkommensbezieherInnen, die nun in die Pflichtversicherung der GKV fallen und für hohe Beiträge sorgen, Leistungen allenfalls durchschnittlich in Anspruch nehmen. Höheren Einnahmen stehen damit nicht im selben Ausmaß höhere Ausgaben gegenüber.

Grundsätzlich plädieren wir dafür, mittelfristig die Beitragsbemessungsgrenze und gleichzeitig hiermit auch die Versicherungspflichtgrenze abzuschaffen. Wir setzen uns auf lange Sicht dafür ein, die Zweiteilung in öffentliche und private Kassen aufzuheben, indem die privaten Kassen in öffentliche Einrichtungen überführt werden.

Erweiterung der Bemessungsbasis

Grundlage der Beitragsbemessung sind bislang nur Löhne, Gehälter und Renten. Wir fordern eine Erweiterung der Bemessungsbasis um Einkünfte aus Mieten, Pacht und Kapitalanlagen. Zudem sollen auch Beamte und Freiberufler in die GKV einzahlen und sollen Unternehmen zur Wahrung der Parität eine zusätzliche Wertschöpfungsabgabe entrichten.

So wird dem Prinzip der Orientierung an der individuellen Leistungsfähigkeit stärker Rechnung getragen und gleichzeitig die Finanzierungsseite der GKV gestärkt.

Erweiterung des Risikostrukturausgleichs

Wir Jusos finden den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kassen problematisch. Eine Verbesserung der Leistungen wird hierdurch nicht erzielt, sehr wohl aber die inakzeptable Risikoselektion in einerseits Kassen mit häufig kranken, eher finanzschwachen BeitragszahlerInnen – vor allem AOKen – und andererseits Kassen mit selten kranken, eher finanzstarken BeitragszahlerInnen. Hieran wird deutlich, dass ein solidarisches Krankenversicherungssystem mit Marktprinzipien nur schlecht vereinbar ist.

Im Grundsatz sprechen wir uns daher für flächendeckende Einheitskassen aus. Solange dies nicht realisierbar ist, schlagen wir Jusos zur Behebung der Finanznöte der benachteiligten Kassen vor, dass der sogenannte Risikostrukturausgleich, wodurch Mittel von den starken zu den schwachen Kassen umgeschichtet werden, quantitativ erweitert wird, obwohl uns klar ist, dass die ungerechten Risikostrukturen zwischen den Kassen hierdurch eher noch verfestigt werden.

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich gilt, dass das Hauptproblem auf der Einnahmeseite der GKV in der Massenarbeitslosigkeit besteht. Die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ist daher auch aus sozialpolitischer Sicht eine Aufgabe, die anzugehen politische Priorität sein muss. Wir Jusos weisen darauf hin, dass gerade der Gesundheitssektor einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Beschäftigung leistet.

Umso nachdrücklicher fordern wir, die Beschäftigung im Gesundheitssektor nicht ab-, sondern im Gegenteil auszubauen. Beschäftigungsabbau konterkariert nicht nur über Lohn- und folglich Beitragsrückgang die Bemühungen um Verbesserungen der Finanzlage der öffentlichen Kassen, sondern ist auch aus qualitativer gesundheitspolitischer Sicht ein inakzeptabler Schritt, weil er die Gesundheitsversorgung verschlechtert.

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