Erlaubt die militärische Lockerung der Schuldenbremse mehr zivile Ausgaben?

Ich habe eine Frage an die fiskalpolitischen Expertinnen und Experten im Hinblick auf die Funktionsweise der aktuell im Raum stehenden militärischen Schuldenbremsenlockerung. Der Einfachheit halber abstrahiere ich von der schon jetzt geltenden Konjunkturkomponente, der Möglichkeit zur Bewältigung von Katastrophen und der Strukturkomponente in Höhe von 0,35% des BIP lt. Art. 109, 115 GG. Gehen wir von folgendem Beispiel aus:

Sagen wir, die Steuern T seien 100. Die geplanten Zivilausgaben ZA seien 90 und die geplanten Militärausgaben MA 20. Die geplanten Gesamtausgaben GA sind also 110.

Ohne militärische Schuldenbremsenlockerung sind nur GA von 100 möglich. Die ZA und die MA konkurrieren also gegeneinander und müssen zu einer Schmälerung von ZA und/oder MA führen, bis die GA statt 110 nur noch 100 betragen.

Mit militärischer Schuldenbremsenlockerung wären jedoch GA von 110 möglich, denn die MA würden im Hinblick auf die Schuldenbremse nicht auf die GA angerechnet, so dass die ZA von 90 kleiner gleich den T von 100 lägen. ZA und MA würden also nicht mehr so stark gegeneinander wie heute konkurrieren.

Es wäre sogar möglich, die ZA auf 100 auszudehnen, denn auch dann würden die T von 100 nicht überschritten.

Sehe ich es also richtig, dass die militärische Schuldenbremsenlockerung auch den Spielraum für ZA ausdehnen würde?

PS: Dass ich auf kurze Frist wenigstens für eine grundsätzliche und nicht nur für eine militärische Schuldenbremsenlockerung und mittelfristig für die Abschaffung der Schuldenbremse bin, erwähne ich hier nachrichtlich. Ich möchte jedoch an dieser Stelle nur über die Funktionsweise der militärischen Schuldenbremsenlockerung diskutieren.

PPS: Ich beantworte mittlerweile die Frage mit ja. 🙂

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