Entwurf einer Antwort der SL an die Ema.Li

2007, im Jahr der Gründung der LINKEN, schrieb die „linksemanzipatorische“ Strömung Emanzipatorische Linke (Ema.Li) der „gewerkschaftlich orientierten“ Strömung Sozialistische Linke (SL) einen Brief, in dem es um die Auseinandersetzung zwischen bedarfsorientierter Mindestsicherung und Bedingungslosem Grundeinkommen ging.

Mir kam als Mitverfasser der SL-Gründungserklärung die Aufgabe zu, den Entwurf der Antwort der SL an die Ema.Li zu verfassen. Ihr findet den Entwurf nachfolgend.


Liebe Genossinnen und Genossen von der Emanzipatorischen Linken,

in einem Brief vom 14.03.2007 habt ihr uns Fragen mit der Bitte um Antwort gestellt. Dieser Bitte kommen wir sehr gerne nach, da auch wir die innerparteiliche Debatte zwischen verschiedenen Strömungen um die richtigen Positionen für notwendig halten.

Zur Frage von Erwerbsarbeit, Lohnarbeit, Freiräumen

In eurem Brief zitiert ihr aus unserem Grundsatzpapier „Realistisch und radikal“:

„Gerade weil Lohnarbeit und auch die selbständige Arbeit im Kapitalismus von Ausbeutung und Entfremdung sowie patriarchalischen Verhältnissen geprägt sind, sind soziale Gestaltung und individuelle Freiräume auch innerhalb der Erwerbsarbeit zentral.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006, zitiert im Ema.Li-Brief an die SL)

In Bezug hierauf führt ihr dann aus:

„Zu Eurem Anspruch der sozialen Ausgestaltung von Erwerbsarbeit konnten wir allerdings keine Aussage finden. Wir möchten wir Euch fragen, wie die individuellen Freiräume innerhalb der Erwerbsarbeit aussehen sollen und wie diese politisch befördert werden könnten.“ (Ema.Li-Brief an die SL)

Wenn wir von individuellen Freiräumen sprechen, meinen wir damit keine absolute Freiheit, sondern die Freiheit, unter vorgefundenen Bedingungen und Strukturen das eigene Tun bestmöglich zu steuern. Eine solche Freiheit wird umso größer sein, je stärker die Steuerung gesellschaftlichen Charakter hat. Wir lehnen uns in dieser Frage an Hegel, Marx und Engels an. Friedrich Engels schrieb einst in seinem Anti-Dühring:

„Hegel war der erste, der das Verhältnis von Freiheit und Notwendigkeit richtig darstellte. Für ihn ist die Freiheit die Einsicht in die Notwendigkeit. »Blind ist die Notwendigkeit nur, insofern dieselbe nicht begriffen wird.« Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebnen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ (Engels, Friedrich: Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissenschaft, in: MEW 20, S. 106)

Ähnlich formulierte es Marx im Dritten Band des Kapitals:

„Wie der Wilde mit der Natur ringen muß, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, um sein Leben zu erhalten und zu reproduzieren, so muß es der Zivilisierte, und er muß es in allen Gesellschaftsformen und unter allen möglichen Produktionsweisen. Mit seiner Entwicklung erweitert sich dies Reich der Naturnotwendigkeit, weil die Bedürfnisse; aber zugleich erweitern sich die Produktivkräfte, die diese befriedigen. Die Freiheit in diesem Gebiet kann nur darin bestehn, daß der vergesellschaftete Mensch, die assoziierten Produzenten, diesen ihren Stoffwechsel mit der Natur rationell regeln, unter ihre gemeinschaftliche Kontrolle bringen, statt von ihm als von einer blinden Macht beherrscht zu werden; ihn mit dem geringsten Kraftaufwand und unter den ihrer menschlichen Natur würdigsten und adäquatesten Bedingungen vollziehn. Aber es bleibt dies immer ein Reich der Notwendigkeit.“ (Marx, Karl: Das Kapital, Dritter Band, in: MEW 25, S. 828)

Arbeit im „Reich der Notwendigkeit“ wird aktuell zwar nicht nur, aber vorrangig in der Form von Erwerbsarbeit verrichtet, d. h. als Arbeit, der Entgelt korrespondiert. Bei Erwerbsarbeit in Form von Lohnarbeit wird der mit einem historisch-moralischen Element versehene Wert der genutzten Arbeitskraft vergütet; bei Erwerbsarbeit in Form von selbstständiger Arbeit wird der Wert der produzierten und realisierten Waren vergütet.

Unsere Erwägungen zu Arbeit im „Reich der Notwendigkeit“ sind aber allgemein. Sie beziehen sich auf nicht erwerbswirtschaftlich organisierte Arbeit, auf Erwerbstätigkeit von Lohnabhängigen und Selbstständigen und auf Arbeit im „Reich der Notwendigkeit“ in nachkapitalistischen Gesellschaftsformationen. Immer gilt: Solcherart notwendige Arbeit ist Arbeit, die auf die Erfüllung der Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet ist. Welche Inputs und Outputs die arbeitenden Menschen mit Blick auf die Bedürfnisse der Menschen als geeignet ansehen, welche Methoden der Produktion sie anwenden, welche Ziel-Mittel-Relationen sie erwägen und umsetzen, ist eine Herausforderung an die Individuen, die diese ihren Anlagen und Möglichkeiten nach gerne bewältigen!

Wir legen aber Wert auf die Feststellung, dass eine so verstandene Freiheit und Herausforderung auch heute in erwerbswirtschaftlich betriebener Lohnarbeit bedeutsam ist:

„Die Arbeitskräfte müssen den Ablauf und die zeitliche Organisation ihrer Arbeit und damit ihres Alltags in wachsendem Maß selber gestalten. Das Leitbild der veränderten Arbeitsorganisation ist der ‚atmende Betrieb’. In jeder der 24 Stunden des Tages sollen die betrieblichen Produktionsmittel zur Steigerung der Verwertung genutzt werden. Routineprozesse der Erwerbsarbeit werden aufgelöst, und von den Menschen wird mehr und mehr unternehmerisches Denken und Arbeiten verlangt. Dabei ist das Entscheidungsrecht der Arbeitgeberseite noch immer das in letzter Instanz entscheidende Kriterium betrieblicher Abläufe, dem die Arbeits- und Zeitbedürfnisse der Beschäftigten untergeordnet sind. Gestärkt wurde die Position der Arbeitgeberseite durch staatliche Deregulierungen etwa beim Kündigungsschutz- und Ladenschlussgesetz oder durch die Förderung von Mini-Jobs. Daraus folgt aber nicht, dass es sich bei der Flexibilisierung von Arbeitsformen nur um Zwangsmaßnahmen von Kapital und Staat handelt. Die Veränderung von Arbeitsformen wurde aufgrund veränderter Arbeits- und Zeitbedürfnisse der lohnabhängig Beschäftigten teils auch von diesen selber angeregt. Frauen weisen etwa eine zunehmende Erwerbsquote auf und nehmen mehr als früher am Erwerbsleben teil. Zudem wünschen viele Lohnabhängige einen Mittelweg zwischen Voll- und Teilzeitverhältnissen und fordern Wahlarbeitszeiten, die im Erwerbsverlauf variieren können. Sie wollen Zeitsouveränität, um ihre individuell verschiedenen Lebensentwürfe, z. B. die Vereinbarung von Familie und Beruf, verwirklichen zu können. Der Appell des Neoliberalismus an stärkere Eigenverantwortlichkeit fällt bei vielen Beschäftigten auf fruchtbaren Boden. Sie möchten nicht nur Befehlsempfänger sein, sondern ihre steigenden Qualifikationen und Kompetenzen selbstbestimmt einbringen. Einige Beschäftigte nehmen die mit der Vermarktlichung der Beziehungen innerhalb eines Unternehmens verbundene größere Eigenverantwortlichkeit als persönliche Anerkennung und Erweiterung von Freiheitsspielräumen wahr. Zum Teil ist sie das auch. Die Einsichten der abhängig Arbeitenden und die tatsächlichen Bedingungen klaffen aber auseinander.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)

Die zunehmende Freiheit besteht also auf für Lohnabhängige darin, dass sie

„Ablauf und die zeitliche Organisation ihrer Arbeit und damit ihres Alltags in wachsendem Maß selber gestalten.“ „Die Veränderung von Arbeitsformen wurde aufgrund veränderter Arbeits- und Zeitbedürfnisse der lohnabhängig Beschäftigten teils auch von diesen selber angeregt.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)

Und:

Der Appell „an stärkere Eigenverantwortlichkeit fällt bei vielen Beschäftigten auf fruchtbaren Boden. Sie möchten nicht nur Befehlsempfänger sein, sondern ihre steigenden Qualifikationen und Kompetenzen selbstbestimmt einbringen.“ Sie nehmen „größere Eigenverantwortlichkeit als persönliche Anerkennung und Erweiterung von Freiheitsspielräumen wahr. Zum Teil ist sie das auch.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)

Wird diese Freiheit aber nur mit diesen Auslassungen gelesen, wird sie missverstanden. Die Freiheiten sind begrenzt durch den gesellschaftlichen Kontext der Lohnabhängigkeit. Menschen arbeiten noch immer für betriebliche Zwecke, die der Profitlogik folgen. Dabei wird sogar das unternehmerische Risiko mehr und mehr auf die Lohnabhängigen selber überwälzt:

„(V)on den Menschen wird mehr und mehr unternehmerisches Denken und Arbeiten verlangt. Dabei ist das Entscheidungsrecht der Arbeitgeberseite noch immer das in letzter Instanz entscheidende Kriterium betrieblicher Abläufe, dem die Arbeits- und Zeitbedürfnisse der Beschäftigten untergeordnet sind.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)

Es ist diese Janusköpfigkeit der aktuellen Entwicklung, der sich DIE LINKE widmen muss. Nicht nur die Steuerungskompetenzen und Verantwortlichkeiten der Lohnabhängigen steigen, sondern auch der Druck, die Angst vor Absturz, die Vereinzelung, die direkte Einsaugung in die Verwertungslogik. Das eine hängt mit dem anderen zusammen, doch dies ist nicht allen Lohnabhängigen bewusst:

„Die Einsichten der abhängig Arbeitenden und die tatsächlichen Bedingungen klaffen aber auseinander.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)

Welche Antwort soll DIE LINKE hierauf geben? Die Sozialistische Linke hält es für falsch, sich diesen Widersprüchen nicht zu stellen und den Kampf um Erwerbsarbeit in Form von Lohnarbeit aufzugeben. Daher betonen wir, dass die

„soziale Gestaltung und individuelle Freiräume auch innerhalb der Erwerbsarbeit zentral“ sind, das heißt auch innerhalb der Lohnarbeit. (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006)

Wie kann eine soziale Gestaltung von Lohnarbeit aussehen? Wir können in diesem Brief keine umfassenden Antworten geben, sondern nur Lösungsansätze anreißen. Diese sind: erstens mehr Wirtschaftsdemokratie, so dass die Lohnabhängigen im Unternehmen und über die Unternehmen hinweg mehr kollektiv entscheiden können, und zwar auch in nationalstaatliche Grenzen überschreitender Form; zweitens egalitär ausgerichtete und kostenlos angebotene Bildungsstrukturen von früh an, so dass die Anlagen aller Menschen zu mehr individueller Verantwortlichkeit ausgebildet werden; drittens eine Politik von mehr öffentlicher Beschäftigung, Binnennachfragesteigerung und Arbeitszeitverkürzung, so dass das gesamte Beschäftigungsvolumen ausgedehnt und Erwerbsarbeit gerechter verteilt, also die Konkurrenz zwischen den Lohnabhängigen reduziert wird; viertens ausgebaute Erwerbstätigen- und Bürgerversicherungsformen mit Grundsicherungselementen, die nicht-repressiv und umfassend sind, sowie kostenlos angebotene soziale Dienstleistungen; fünftens eine völlig andere Verteilung von oben nach unten, die insbesondere die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen ins Visier nimmt.

Eine solche Politik stößt immer wieder an Felsen der kapitalistischen Produktionsweise, eben weil sie über deren Grenzen hinausreicht. Die politischen Maßnahmen brechen mit der dem Kapitalismus eigenen Selbstverwertung des Werts; die Lohnabhängigen bilden gesellschaftlich eingebunden und abgesichert eine steuernde Subjektivität aus, die den quantitativen Charakter ihrer Arbeit, gemessen als Arbeitszeit, in den Hintergrund und ihren qualitativen Charakter, verstanden als Aneignung allgemeiner Produktivkraft und als kooperativen Umgang mit dem „general intellect“ (Marx), in den Vordergrund rückt.

„Es ist nicht mehr der Arbeiter, der modifizierten Naturgegenstand als Mittelglied zwischen das Objekt und sich einschiebt; sondern den Naturprozeß, den er in einen industriellen umwandelt, schiebt er als Mittel zwischen sich und die unorganische Natur, deren er sich bemeistert. Er tritt neben den Produktionsprozeß, statt sein Hauptagent zu sein. In dieser Umwandlung ist es weder die unmittelbare Arbeit, die der Mensch selbst verrichtet, noch die Zeit, die er arbeitet, sondern die Aneignung seiner eignen allgemeinen Produktivkraft, sein Verständnis der Natur und die Beherrschung derselben durch sein Dasein als Gesellschaftskörper – in einem Wort die Entwicklung des gesellschaftlichen Individuums, die als der große Grundpfeiler der Produktion und des Reichtums erscheint. Der Diebstahl an fremder Arbeitszeit, worauf der jetzige Reichtum beruht, erscheint miserable Grundlage gegen diese neuentwickelte, durch die große Industrie selbst geschaffne. Sobald die Arbeit in unmittelbarer Form aufgehört hat, die große Quelle des Reichtums zu sein, hört und muß aufhören, die Arbeitszeit sein Maß zu sein und daher der Tauschwert des Gebrauchswerts. Die Surplusarbeit der Masse hat aufgehört, Bedingung für die Entwicklung des allgemeinen Reichtums zu sein, ebenso wie die Nichtarbeit der wenigen für die Entwicklung der allgemeinen Mächte des menschlichen Kopfes.“ (Marx, Karl: Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, in: MEW 42, S. 601)

Man muss sicher in Rechnung stellen, dass die Ausführungen in den Grundrissen experimentell-spekulativ waren, also damaligen Tendenzen eher nachspüren als wissenschaftlich genau analysieren wollten. Doch genau deshalb sind sie für uns interessant. Sie geben einen Wink darauf, dass wir auch in den aktuellen Widersprüchen der Lohnarbeit als dominierender Form der Arbeit mit all ihren janusköpfigen Merkmalen nach Regulationserfordernissen und sozialistischen Fortschrittspotentialen Ausschau halten müssen – und nicht allein im Bereich nicht erwerbswirtschaftlicher Tätigkeiten.

Damit dementieren wir keineswegs die Bedeutung des „Reichs der Freiheit“:

„(D)ie gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit – auch die unbezahlte Arbeit in Familien und anderen Gemeinschaften – muss möglichst gleichmäßig auf alle Arbeitsfähigen verteilt werden, anstatt die einen zur Überarbeit zu verdammen und die anderen von der Erwerbsarbeit auszuschließen. Durch diese Strategie wird das Zeitkontingent der Menschen für Aktivitäten außerhalb der Lohnarbeit erhöht: für Arbeit in privaten Zusammenhängen, für gesellschaftliches Engagement und für eigene Interessen. In diesem Sinne wollen wir die technischen Fortschritte nutzen für eine Übersetzung in sozialen, kulturellen und demokratischen Fortschritt. Die Arbeitszeiten dürfen also nicht verlängert, sondern müssen verkürzt und stärker nach den Bedürfnissen der Beschäftigten gestaltet werden.“ Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)

In der Tat: Jenseits des „Reichs der Notwendigkeit“

„beginnt die menschliche Kraftentwicklung, die sich als Selbstzweck gilt, das wahre Reich der Freiheit, das aber nur auf jenem Reich der Notwendigkeit als seiner Basis aufblühn kann. Die Verkürzung des Arbeitstags ist die Grundbedingung.“ (Marx, Karl: Das Kapital, Dritter Band, a. a. O., S. 828)

Vermutlich werden mit fortschreitender Produktivkraftentwicklung die Fähigkeiten spielerischer Intelligenz, die im „Reich der Freiheit“ erworben werden, auf die Kompetenzen im „Reich der Notwendigkeit“ rückwirken. Umgekehrt werden die Kompetenzen, die sich Menschen bei der Verrichtung von Arbeit im „Reich der Notwendigkeit“ aneignen, auf den Genuss im „Reich der Freiheit“ Einfluss nehmen. Weil das „Reich der Notwendigkeit“, weil also aktuell auch Lohnarbeit die Basis des aufblühenden „Reichs der Freiheit“ darstellt, kämpfen wir um Emanzipation nicht nur von, sondern auch in der Lohnarbeit.

DIE LINKE muss dabei standhaft und doch aktuell sein und Tendenzen antizipieren. Sie

„muss nicht alles neu machen, aber alles neu durchdenken und vor allem den Veränderungen der Gesellschaft durch den transnationalen High-Tech-Kapitalismus auf der Spur bleiben.“ (Haug, Wolfgang Fritz: Was tun? Die verwandelte Wiederkehr einer Gründungsfrage, in: Utopie kreativ, Heft 161, März 2004, S. 214)

Zur Frage der Senkung von Arbeitslosigkeit

In unserem Grundsatzpapier haben wir formuliert:

„Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle lehnen wir ab. Sie verkennt die zentrale Bedeutung der Erwerbsarbeit, lenkt von der Aufgabe des Abbaus der Arbeitslosigkeit ab und öffnet die Türen für neoliberale Bürgergeld- und Kombilohnkonzepte.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006)

Hierauf Bezug nehmend, werft ihr uns in eurem Brief vor:

„Bei diesem Einwand gegen das Grundeinkommen handelt es sich um eine Unterstellung. Linke GrundeinkommensbefürworterInnen wissen, dass Erwerbslosigkeit wider Willen für die Einzelnen eine enorme Belastung darstellt. Ein Grundeinkommen würde die Erwerbslosigkeit sicher nicht komplett aufheben, aber in einer Grundeinkommensgesellschaft würde die erzwungene Erwerbslosigkeit zumindest deutlich abnehmen. Dieses gilt unseres Erachtens aus folgenden Gründen: Linke ArbeitsmarktexpertInnen können gegenwärtig nur drei Strategien zum Abbau der erzwungenen Erwerbslosigkeit nennen: erstens gezielte Beschäftigungspolitik mittels Ausbau der Öffentlichen Beschäftigung, zweitens eine gerechte Verteilung der existierenden Erwerbsarbeit durch konsequente Arbeitszeitverkürzung und drittens Ankurbelung der Konjunktur durch Steigerung der Massenkaufkraft.“ (Ema.Li-Brief an die SL)

Wir stimmen völlig mit euch darin überein, dass Abbau der Arbeitslosigkeit auf mehr öffentliche Beschäftigung, Arbeitszeitverkürzung und Steigerung der Massenkaufkraft angewiesen ist. Wir ergänzen, dass auch mehr öffentliche und private Investitionen für erfolgreiche Beschäftigungspolitik erforderlich sind. Zudem ist Nachfragesteigerung von überzyklischer Bedeutung und nicht nur bei antizyklischer Konjunkturpolitik richtig.

Unsere Differenz besteht also im Wesentlichen nicht darin, dass ihr andere beschäftigungspolitische Maßnahmen als wir vorschlagt. Sie besteht vielmehr in der Auffassung, welche Wirkung das von euch propagierte bedingungslose Grundeinkommen auf dieses beschäftigungspolitische Maßnahmenbündel ausübt. Ihr schreibt hierzu:

„Ein Grundeinkommen würde die Erwerbslosigkeit sicher nicht komplett aufheben, aber in einer Grundeinkommensgesellschaft würde die erzwungene Erwerbslosigkeit zumindest deutlich abnehmen. (…) In einer Grundeinkommensgesellschaft wird die Binnenkaufkraft gestärkt, weil die einkommensschwachen Haushalte mehr Geld zur Verfügung haben. Zweitens befördert das Grundeinkommen Arbeitszeitverkürzung.“ (Ema.Li-Brief an die SL)

Beim BGE wird das Nettorealeinkommen einerseits gekürzt – entweder durch höhere Steuern aufs Einkommen oder durch eine preistreibende Erhöhung der Umsatzsteuer. Andererseits soll das Nettorealeinkommen über Transfers an alle Menschen in der Bevölkerung gesteigert werden. Steigt auf diese Weise die Binnennachfrage? Keineswegs automatisch. Sie steigt nur dann, wenn erstens Personengruppen mit bislang geringem Nettorealeinkommen und also hoher Konsumquote begünstigt, zweitens Personengruppen mit bislang hohem Nettorealeinkommen und also vergleichsweise geringer Konsumquote höher besteuert sowie drittens Unternehmen mit hohen und nicht real-investiv verwendeten Gewinnen stärker belastet werden. Hier hegen wir erhebliche Zweifel. Wir möchten das anhand dreier Problemskizzierungen erörtern.

Erstens ist nicht garantiert, ob Menschen mit bislang hohen Einkommen, die zunächst durch ein BGE gefördert (!) werden, tatsächlich mehr Steuern zahlen, als sie an Transferleistungen erhalten. Die Kräfteverhältnisse müssen ja ohnehin für Steuererhöhungen nach links verschoben werden, was nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch schwierig durchzusetzen ist. Beim BGE müssten aber die Kräfteverhältnisse weit stärker verschoben werden: Zum einen müssten drastische Steuererhöhungen für Unternehmen und Besserverdienende die Transferleistungen auch an nicht bedürftige Menschen finanzieren; zum anderen müssten die zunächst begünstigten Besserverdienenden per saldo belastet werden!

Zweitens besteht die Gefahr, dass die Steuerlast bei Gegenfinanzierungen über die Umsatz- oder eine andere indirekte Steuer dergestalt auf die Preise überwälzt wird, dass das effektive Nachfragevolumen von Bevölkerungsgruppen mit bislang niedrigem Nettorealeinkommen nicht steigt oder gar sinkt, nämlich dann, wenn der Preiseffekt den Effekt zusätzlicher Transferleistungen kompensiert oder gar überkompensiert.

Drittens birgt das BGE die erhebliche Gefahr des Bruttolohndrucks und damit einer Absenkung des kaufkraftfähigen Nettorealeinkommens. Wir gehen davon aus, dass das Lohnniveau weder eindeutig positive noch negative Wirkung auf die Arbeitsnachfrage kapitalistischer Unternehmen hat, da Löhne makroökonomisch einerseits den Gewinn reduzierende Kosten, andererseits den Gewinn steigernde Nachfrage darstellen. Auch das Arbeitsangebot ist weitgehend lohnunabhängig und verläuft im Niedriglohnbereich sogar invers: Bei sinkendem Lohn müssen Menschen mit niedrigen Löhnen zur Sicherung der Existenz die Menge angebotener Arbeit erhöhen.

Warum herrscht nun über die Konjunkturphasen hinweg überzyklische Massenarbeitslosigkeit? Offenbar reicht die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nicht aus, um eine Produktion herbeizuführen, die Vollbeschäftigung ermöglicht. Wir gehen davon aus, dass Lohnerhöhungen als ein Instrument unter mehreren zur Erhöhung von Beschäftigung beitragen, da die aktuelle Arbeitslosigkeit nicht durch hohe Lohnstückkosten, sondern zu geringe Nachfrage verursacht wird. Das Problem besteht aber darin, dass Massenarbeitslosigkeit die Kampfkraft der Beschäftigten für Lohnerhöhungen schwächt.

Dies ist das Dilemma: Was zur Verbesserung der Lage gestärkt werden müsste, wird durch die Lage selber geschwächt. Wie wirkt in einem solchen Fall das BGE? Es ermöglicht es dem Arbeitgeber, den Anspruch der Beschäftigten auf ein bestimmtes Nettorealeinkommen durch Zahlung eines reduzierten Bruttolohns zu realisieren. Die staatlichen BGE-Transfers subventionieren also Lohnbestandteile. Dabei tun sie das nicht deswegen, weil Transfers immer Lohnsubventionen darstellen würden. Keineswegs! Transfers wirken nur dann so, wenn mit geringer Anrechnung von Erwerbseinkommen gewährt werden. Genau das ist aber der Fall beim BGE! Eine Transferleistung hingegen, die beträchtliche Teile des Erwerbseinkommens anrechnet, wirkt bereits dann als eine Art Mindestlohn, wenn sie nicht an strenge Zumutbarkeitskriterien geknüpft ist.

Zur Frage der Anrechnung von Hinzuverdienst

Dies sei an einem einfachen Modell verdeutlicht. Angenommen, es würden 80% des Erwerbseinkommens in unserem Grundsicherungsmodell angerechnet. Das Bedarfseinkommen betrage 1.000 Euro. Nun verdiene jemand 1.000 Euro Erwerbseinkommen. 80% von 1.000 Euro = 800 Euro werden auf die Grundsicherung angerechnet. Es folgt: Da der Bedarf 1.000 Euro umfasst und der Transferbezieher 800 Euro anzurechnen hat, erhält er noch 200 Euro an Grundsicherung. Sein Gesamteinkommen beträgt 200 Euro Grundsicherung + 1.000 Euro Erwerbseinkommen = 1.200 Euro. Das Erwerbseinkommen, ab dem keine Grundsicherung mehr gewährt wird, beträgt 1.250 EUR. Denn hier werden 80% von 1.250 Euro = 1.000 Euro auf die Grundsicherung angerechnet. Daraus folgt: Da der Bedarf 1.000 Euro umfasst und der Transferbezieher 1.000 Euro Erwerbseinkommen anzurechnen hat, erhält er 0 Euro Transfer. Sein Gesamteinkommen beträgt 0 Euro Grundsicherung + 1.250 Euro Erwerbseinkommen = 1.250 Euro.

Wir setzen nun voraus, dass jemand mindestens 1.250 an Gesamteinkommen erhalten will. Ein Arbeitgeber biete eine schwere körperliche Arbeit zu einem Lohn von 1.000 Euro an. Was werden die Lohnabhängigen tun? Sie möchten entgegen neoklassischer Annahme arbeiten – aber angesichts der Schwere der Arbeit nicht zu jedem Preis. Sie kalkulieren also, dass sie mit Erwerbseinkommen plus Grundsicherung gerade einmal auf 1.200 Euro kommen. Das ist weniger als 1.250 Euro; sie nehmen den Job nicht an.

Dadurch wird der Arbeitgeber gezwungen, seinen Grundlohn zu erhöhen, sagen wir auf 1.250 Euro. Was werden die Lohnabhängigen tun? Sie kalkulieren, dass sie keine zusätzliche Grundsicherung mehr erhalten, sondern allein die 1.250 Euro Erwerbseinkommen. Wir kommen hier zur entscheidenden Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit. Je nach Kräfteverhältnis ist zu justieren, ob die Lohnabhängigen mehr als 1.250 erkämpfen können oder nicht. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber nicht einfach 1.250 Euro unterschreiten kann. Denn dann werden die Lohnabhängigen trotz Erwerbsarbeit weniger als den Standard von 1.250 erhalten, was sie eher nicht annehmen werden.

Vergleichen wir das mit eurem BGE-Modell, bei dem 0% des Einkommens angerechnet werden. Das Bedarfseinkommen betrage wieder 1.000 Euro. Wenn jemand 1.000 Euro Erwerbseinkommen verdient, werden 0% von 1.000 Euro = 0 Euro auf das Grundeinkommen angerechnet. Daraus folgt: Da der Bedarf 1.000 Euro umfasst und der Transferbezieher 0 Euro anzurechnen hat, erhält er noch 1.000 Euro an Grundeinkommen. Sein Gesamteinkommen beträgt 1.000 Euro Grundeinkommen + 1.000 Euro Erwerbseinkommen = 2.000 Euro. Das Einkommen, ab dem kein Grundeinkommen mehr gewährt wird, gibt es beim BGE nicht: Jeder erhält es. Denn da 0% angerechnet werden, beträgt das anzurechnende Einkommen stets 0 Euro, so dass bis zum Bedarf immer die vollen 1.000 Euro hinzusubventioniert werden – egal wie viel man verdient!

Wir setzen nun wieder voraus, dass jemand, der voll arbeitet, mindestens 1.250 an Gesamteinkommen erhalten will. Ein Arbeitgeber biete wieder eine schwere körperliche Arbeit zu einem Lohn von 1.000 Euro an. Was werden die Lohnabhängigen tun? Sie möchten entgegen neoklassischer Annahme arbeiten – aber nicht zu jedem Preis. Sie kalkulieren, dass sie mit Erwerbseinkommen plus Grundsicherung wegen des BGE auf 2.000 Euro kommen. Sie nehmen den Job an, denn dies ist deutlich mehr als 1.250 Euro.

Der Arbeitgeber wird also beim BGE-Modell nicht gezwungen, den Grundlohn auf 1.250 Euro zu erhöhen. 1.000 Euro Bruttolohn durch den Arbeitgeber reichen bereits, damit der Arbeitnehmer insgesamt 2.000 Euro erhält. Dem entgegen müsste der Arbeitgeber beim Grundsicherungsmodell die kompletten 2.000 Euro Lohn selber zahlen, damit der Arbeitnehmer 2.000 Euro Gesamteinkommen erhält. Im Vergleich zum Grundsicherungsmodell können die gleichen Ansprüche des Beschäftigten beim BGE-Modell mit der Hälfte an Lohnzahlung durch den Arbeitgeber erfüllt werden – ein Niedriglohnsektor wird etabliert! Genau deswegen befürwortet auch die FDP solch ein Modell.

Wenn ihr also in eurem Brief formuliert:

„Ja, die Debatte ums Grundeinkommen ist nicht vor dem Missbrauch durch Neoliberale gefeit“ (Ema.Li-Brief an die SL),

so setzt ihr am falschen Punkt an. Die oben beschriebenen Probleme sind nicht die Folge davon, dass das vermeintlich gute Prinzip der Nichtanrechnung von Erwerbseinkommen durch Neoliberale missbraucht wird. Vielmehr ist die Nichtanrechnung von Erwerbseinkommen selber das Problem und daher auch kein taugliches Prinzip.

Aus demselben Grund bezweifeln wir auch, dass das BGE Arbeitszeitverkürzung erleichtert. Wir unterstellen, dass ihr so wie wir Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich fordert, bei der das Realeinkommen wenigstens nicht im selben Maße wie die Arbeitszeit fällt, möglichst sogar im Zuge eines vollen Lohnausgleichs gleich hoch bleibt. Das BGE-Modell bewirkt aber auch hier Lohndrucktendenzen, die den Lohnausgleich gefährden.

Kurzum: Wir haben große Zweifel, ob das richtige beschäftigungspolitische Maßnahmenbündel aus Erhöhung von Binnennachfrage und öffentlicher Beschäftigung sowie Arbeitszeitverkürzung durch das BGE unterstützt wird.

Zum Hauptfeld der Auseinandersetzung

Beim BGE wird also die entscheidende Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit in der Primärverteilung ausgespart. Alles wird verlagert auf die Ebene von Abgaben und Transfers. Sicherlich werdet ihr einwenden, dass das oben angeführte Beispiel hinke. Zwar würden die Arbeitgeber auf der Ebene der Primäreinkommen entlastet, zwar würden auch Reiche Transfers erhalten, aber auf der Ebene der Abgaben würden Arbeitgeber und Gutverdienende kräftig zur Kasse gebeten und per saldo belastet! Zuweilen hört man auch von Befürwortern des BGE, Lohndrucktendenzen könne durch die Einführung eines Mindestlohns vorgebeugt werden.

Angesichts all dieser Einwände der BGE-Befürworter stellt sich aber die Frage: Welches ist das Hauptfeld der Auseinandersetzung? Am Klassenkampf führt ohnehin kein Weg vorbei, auch nicht bei einem Grundeinkommen. Alle Werte werden durch abstrakte Arbeit gebildet. Sicherlich ist auch die Lastenverteilung staatlicher Einnahmen sowie die Nutzenverteilung staatlicher Ausgaben Bestandteil des Klassenkampfes! Die Zentralität des primären Verteilungskampfes zwischen den Eigentümern an den Produktionsmitteln und den Eigentümern der Ware Arbeitskraft darf aber nicht übersehen werden. Die direkte Verteilung zwischen Bruttolohn und Bruttogewinn ist vielmehr ein wesentliches Element des Klassenkampfes!

Wir bestreiten also nicht die Notwendigkeit, um die Richtung und Dimension staatlicher Fiskalpolitik zu kämpfen. Im Gegenteil: Dies ist ungeheuer wichtig, DIE LINKE muss Fiskalpolitik zu einem ihrer Schwerpunkte machen! Nur: Das spricht nicht für eine verringerte Bedeutung primärer Verteilungskämpfe. Warum also messen die BGE-Befürworter der Zentralität der Primärverteilung so wenig Bedeutung zu? Warum hört man von Freunden des BGE so selten die Forderung höherer Bruttolöhne?

Zuweilen wird von BGE-Befürwortern eingewendet, die Kräfteverhältnisse auf der Ebene der Primärverteilung stünden ungünstig für die Gewerkschaften. Abgesehen davon, dass dies pauschal nicht stimmt und dass dort, wo es stimmt, die Antwort doch nur die Forderung nach Stärkung der Gewerkschaften sein kann, stellt sich aber auch die Frage: Wieso gehen die BGE-Befürworter von günstigen Kräfteverhältnissen in der Sekundärverteilung bei gleichzeitig ungünstigen in der Primärverteilung aus? Dies ergibt keinen Sinn. Wer sich zutraut, riesige Steuererhöhungen für Reiche und für Unternehmen durchzusetzen, nachdem diese beiden Gruppen zuvor begünstigt wurden, der sollte seine Kräfte besser darauf verwenden, Reiche und Unternehmen höher zu besteuern und für Lohnerhöhungen zu kämpfen, ohne dass zuvor Nichtbedürftige begünstigt werden.

Dies ist unsere zentrale Kritik an eurem Ansatz, die wir gerne wiederholen:

„Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle lehnen wir ab. Sie verkennt die zentrale Bedeutung der Erwerbsarbeit, lenkt von der Aufgabe des Abbaus der Arbeitslosigkeit ab und öffnet die Türen für neoliberale Bürgergeld- und Kombilohnkonzepte.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006)

BGE-Befürworter geben oft an, dass die Bedeutung der Erwerbstätigkeit rückläufig und die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit zwar richtig, aber nicht zentral sei. Zudem seien die Kontrollen in den ARGEn das Kardinalproblem. Dies sind aber Fehlannahmen.

Dass die Menschen in der Lohnarbeit an Entfremdung leiden, steht nicht der Tatsache entgegen, dass Arbeitslosigkeit nicht nur ein ökonomisches Problem ist, sondern Menschen auch psychisch und moralisch aus den Angeln hebt und verletzt! Menschen möchten Erwerbsarbeit ausüben, weil sie aus ihr trotz Entfremdung auch Selbst- und Fremdanerkennung schöpfen. Die gesellschaftliche Erwerbsquote nimmt folglich nicht ab, sondern zu! Die Bekämpfung von Erwerbslosigkeit ist und bleibt daher zentral!

Auch die Verengung der Problemsicht auf Kontrollen in Sozialämtern halten wir für falsch. Massenarbeitslosigkeit, wachsende Armut, steigende Unsicherheit und Prekarität, ungleiche und ungerechte Verteilung, die Nichtausnutzung des Produktionspotentials sowie steigende Repressionen sind die großen Probleme unserer Zeit.

Wir gestehen zu, dass es behördliche Willkür bei der Kontrolle von Erwerbseinkommen und Vermögen gibt. Wir wissen zudem, dass auch ohne Willkür die Kontrolle von Erwerbseinkommen und Vermögen bei den ARGEn eine Prozedur darstellt, die Betroffene ungern über sich ergehen lassen – und weisen übrigens darauf hin, dass auch in eurem Konzept eines überstarken Steuerstaats zur Finanzierung des BGE staatliche Kontrollen kaum an Bedeutung verlieren dürften. Daraus folgt für uns: Willkür gilt es zu bekämpfen; die Kontrolle der Einkommens- und Vermögensverhältnisse soll würdevoll geschehen und die Erwerbslosen als souveräne Mitbürger statt als Untertanen behandeln!

Wir sind allerdings nicht der Meinung, dass die Kontrolle der Einkommens- und Vermögensverhältnisse das Problem an sich darstellt. Die wirklichen Probleme verorten wir erstens in der Arbeitslosigkeit als solcher und den damit verbundenen ökonomischen Problemen; zweitens in der Exklusion vom Erwerbsleben, der hiermit einhergehenden gesellschaftlichen Stigmatisierung und den hieraus folgenden psychischen Problemen der Erwerbslosen wie Unsicherheit und Hoffnungslosigkeit; drittens in der Repression durch Zumutbarkeitsbedingungen, die Menschen zwingen, Jobs unter Strafe des Leistungsausschlusses anzunehmen, bei denen sie unglücklich werden, und die die Kampfbedingung der Beschäftigten wie der Erwerbslosen erheblich schwächen. Die Konsequenz, die wir hieraus ziehen, ist der Kampf gegen Arbeitslosigkeit, gegen Sozialabbau, gegen ungerechte Verteilungsverhältnisse, gegen repressive Zumutbarkeitskriterien.

Wer sich hingegen auf das BGE kapriziert, vernachlässigt entscheidende Kämpfe. Wir brauchen viele Mitstreiter für einen erneuerten solidarischen Sozialstaat, für Investitionsprogramme, für die Stärkung der Gewerkschaften, für Lohnerhöhungen, für Mindestlöhne, für Steuererhöhungen für Reiche und Unternehmen! Wir brauchen Mitstreiter, die sich dieser Aufgaben mit voller Kraft annehmen. Der Kampf für das BGE ist hingegen konzeptionell problematisch und lenkt von diesen zentralen Aufgaben ab.

Das BGE überzeugt weder hinsichtlich der Finanzierung noch seiner Wirkung auf Nachfrage im Allgemeinen und Löhne im Besonderen. Wir halten seinen Ansatz, wonach alle Menschen – auch reiche – Transferanspruch erhalten, für ungerecht. Es ist ein bürokratisches Instrument, das überflüssigerweise zunächst nach oben verteilt, obwohl die umgekehrte Richtung von Anfang an angebracht wäre. Schließlich pauschaliert es, wo die Sozialsysteme, die wir nicht abschaffen, sondern modifizieren und ausbauen möchten, bessere, weil passgenaue Leistungen anbieten. Hier halten wir es mit Marx:

„Dies gleiche Recht ist ungleiches Recht für ungleiche Arbeit. Es erkennt keine Klassenunterschiede an, weil jeder nur Arbeiter ist wie der andre; aber es erkennt stillschweigend die ungleiche individuelle Begabung und daher Leistungsfähigkeit der Arbeiter als natürliche Privilegien an. Es ist daher ein Recht der Ungleichheit, seinem Inhalt nach, wie alles Recht. Das Recht kann seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehn; aber die ungleichen Individuen (und sie wären nicht verschiedne Individuen, wenn sie nicht ungleiche wären) sind nur an gleichem Maßstab meßbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie nur von einer bestimmten Seite faßt, z.B. im gegebnen Fall sie nur als Arbeiter betrachtet und weiter nichts in ihnen sieht, von allem andern absieht. Ferner: Ein Arbeiter ist verheiratet, der andre nicht; einer hat mehr Kinder als der andre etc. etc. Bei gleicher Arbeitsleistung und daher gleichem Anteil an dem gesellschaftlichen Konsumtionsfonds erhält also der eine faktisch mehr als der andre, ist der eine reicher als der andre etc. Um alle diese Mißstände zu vermeiden, müßte das Recht, statt gleich, vielmehr ungleich sein.“ (Marx, Karl: Kritik des Gothaer Programms, in: MEW 19, S. 21)

Zur Frage der konkreten Ausgestaltung

Ihr zitiert aus unserem Text die folgende Passage:

„Mit den Befürwortern (des BGE, Anm. d. Verf.) verbindet uns allerdings die Kritik an mit Sperrzeiten und Sanktionen erzwungener Arbeit um jeden Preis.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006, zitiert im Ema.Li-Brief an die SL)

Diesbezüglich fragt ihr uns:

„Aber ab einem bestimmten Preis soll es dann eine Pflicht geben. Welcher Preis ist das? Welche Zumutbarkeitskriterien setzt Ihr dafür an?“ (Ema.Li-Brief an die SL)

Hierauf antworten wir: Es gibt keinen Preis. Wir sind insofern für eine bedingungslose Grundsicherung, als wir sie Erwerbslosen auch dann gewähren möchten, wenn sie angebotene Erwerbsarbeit ablehnen. Anders formuliert: Bedingungslosigkeit, verstanden als Anspruchsberechtigung auf Transferleistung unabhängig davon, ob angebotene Erwerbsarbeit angenommen wird oder nicht, befürworten wir. Bedingungslosigkeit hingegen, verstanden als erwerbseinkommens- und vermögensunabhängige Anspruchsberechtigung auf Transferleistung, lehnen wir ab.

Wenn ihr also fragt:

„Der Anspruch an den Einzelnen, zu arbeiten, wird aufrechterhalten, dieser Anspruch jedoch ausschließlich durch Angebote und Aufklärung umgesetzt – bei gänzlichem Verzicht auf Repressionen und Sanktionen. Entspricht dies Eurem Lösungsansatz?“ (Ema.Li-Brief an die SL),

so antworten wir mit: Ja! Allerdings sollten Menschen, die sich nachweislich um einen Arbeitsplatz bemühen – und dafür ja auch Zeit und Geld aufwenden müssen – mit dem ALG I eine höhere Geldleistung erhalten als solche, die das nicht tun. Und es ist notwendig zu kontrollieren, dass diejenigen, die keine solchen Bemühungen unternehmen, nicht stattdessen einer unangemeldeten Erwerbstätigkeit nachgehen und Steuer- und Abgabenpflichten umgehen. Das wäre allerdings auch und noch stärker im Rahmen eines Konzepts des BGE erforderlich, um die zur Finanzierung erforderlichen extrem hohen Einkommen- oder Mehrwertsteuern zu erheben.

Was die Vermögensgrenzen anbetrifft, so könnten wir uns eine Geldvermögensfreigrenze von 40.000 Euro und eine Wohnvermögensschonung bis zu kleinen Häusern vorstellen. Was die Anrechnung des Hinzuverdienstes anbetrifft, so plädieren wir dafür, dass sie die bereits heute beim ALG II gegebenen Möglichkeiten auf keinen Fall überschreiten darf – eher im Gegenteil. Wir plädieren stattdessen für eine deutliche Erhöhung der Transferleistung selbst.

Partnereinkommen soll, allerdings unter Beachtung rechtlich gesicherter Unterhaltsansprüche als eigenes Einkommen, des potentiellen Leistungsempfängers nicht angerechnet werden. Dass die Nichtanrechnung von Partnereinkommen genauso wie die Gewährung von Transferleistungen für Personen, die gute Jobs ablehnen, Ungerechtigkeiten mit sich bringt, wissen wir. Gleichwohl halten wir an diesen Grundsätzen fest.

Menschen als souveräne Individuen zu behandeln impliziert, nur ihre eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zur Grundlage der Berechnung von Ansprüchen heranzuziehen, nicht aber jene des Partners oder der Partnerin.

Menschen, die gute Jobs ablehnen, wird es nicht allzu viele geben, denn die meisten erwerbslosen Menschen möchten wieder zu guten Bedingungen erwerbstätig sein. Die wenigen Anspruchsberechtigten, die aus der Reihe fallen und Jobangebote auch dann ablehnen, wenn diese gut sind und sie selber nicht an gesundheitlichen Problemen leiden, muss und kann eine reiche Volkswirtschaft verkraften, zumal dann, wenn das volkswirtschaftliche Kardinalproblem eben nicht zu hohe Belastungen der Steuerzahler, sondern vielmehr unzureichende Nachfrage darstellt.

Wir hoffen, erschöpfend geantwortet zu haben, und verbleiben mit besten Grüßen!

Sozialistische Linke

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