2007, im Jahr der Gründung der LINKEN, schrieb die „linksemanzipatorische“ Strömung Emanzipatorische Linke (Ema.Li) der „gewerkschaftlich orientierten“ Strömung Sozialistische Linke (SL) einen Brief, in dem es um die Auseinandersetzung zwischen bedarfsorientierter Mindestsicherung und Bedingungslosem Grundeinkommen ging.
Mir kam als Mitverfasser der SL-Gründungserklärung die Aufgabe zu, den Erstentwurf der Antwort der SL an die Ema.Li zu verfassen. Anschließend wurde der Text durch Ralf Krämer, ebenfalls Mitverfasser der SL-Gründungserklärung, redaktionell gekürzt und bearbeitet. Ihr findet die Endfassung der Antwort nachfolgend.
Liebe Genossinnen und Genossen von der Emanzipatorischen Linken,
in einem Brief vom 14.03.2007 habt ihr uns Fragen mit der Bitte um Antwort gestellt. Dieser Bitte kommen wir sehr gerne nach, da auch wir die innerparteiliche Debatte zwischen verschiedenen Strömungen um die richtigen Positionen für notwendig halten. Bitte entschuldigt die verspätete Antwort.
Zur Frage von Erwerbsarbeit, Lohnarbeit, Freiräumen
In eurem Brief zitiert ihr aus unserem Grundsatzpapier „Realistisch und radikal“:
„Gerade weil Lohnarbeit und auch die selbständige Arbeit im Kapitalismus von Ausbeutung und Entfremdung sowie patriarchalischen Verhältnissen geprägt sind, sind soziale Gestaltung und individuelle Freiräume auch innerhalb der Erwerbsarbeit zentral.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006, zitiert im Ema.Li-Brief an die SL)
In Bezug hierauf führt ihr dann aus:
„Zu Eurem Anspruch der sozialen Ausgestaltung von Erwerbsarbeit konnten wir allerdings keine Aussage finden. Wir möchten wir Euch fragen, wie die individuellen Freiräume innerhalb der Erwerbsarbeit aussehen sollen und wie diese politisch befördert werden könnten.“ (Ema.Li-Brief an die SL)
In der Langfassung unserer Grundsatzerklärung, die Ihr möglicherweise nicht zur Kenntnis genommen habt, haben wir zu diesen Fragen ausführlichere Aussagen getroffen.
Wenn wir von individuellen Freiräumen sprechen, meinen wir damit keine absolute Freiheit, sondern die Freiheit, unter vorgefundenen Bedingungen und Strukturen das eigene Tun bestmöglich zu steuern. Eine solche Freiheit wird umso größer sein, je stärker die Steuerung gesellschaftlichen Charakter hat. Wir legen aber Wert auf die Feststellung, dass eine so verstandene Freiheit und Herausforderung auch heute in erwerbswirtschaftlich betriebener Lohnarbeit bedeutsam ist. In der Langfassung führen wir dazu aus:
„Die Arbeitskräfte müssen den Ablauf und die zeitliche Organisation ihrer Arbeit und damit ihres Alltags in wachsendem Maß selber gestalten. Das Leitbild der veränderten Arbeitsorganisation ist der ‚atmende Betrieb’. In jeder der 24 Stunden des Tages sollen die betrieblichen Produktionsmittel zur Steigerung der Verwertung genutzt werden. Routineprozesse der Erwerbsarbeit werden aufgelöst, und von den Menschen wird mehr und mehr unternehmerisches Denken und Arbeiten verlangt. Dabei ist das Entscheidungsrecht der Arbeitgeberseite noch immer das in letzter Instanz entscheidende Kriterium betrieblicher Abläufe, dem die Arbeits- und Zeitbedürfnisse der Beschäftigten untergeordnet sind. Gestärkt wurde die Position der Arbeitgeberseite durch staatliche Deregulierungen etwa beim Kündigungsschutz- und Ladenschlussgesetz oder durch die Förderung von Mini-Jobs. Daraus folgt aber nicht, dass es sich bei der Flexibilisierung von Arbeitsformen nur um Zwangsmaßnahmen von Kapital und Staat handelt. Die Veränderung von Arbeitsformen wurde aufgrund veränderter Arbeits- und Zeitbedürfnisse der lohnabhängig Beschäftigten teils auch von diesen selber angeregt. Frauen weisen etwa eine zunehmende Erwerbsquote auf und nehmen mehr als früher am Erwerbsleben teil. Zudem wünschen viele Lohnabhängige einen Mittelweg zwischen Voll- und Teilzeitverhältnissen und fordern Wahlarbeitszeiten, die im Erwerbsverlauf variieren können. Sie wollen Zeitsouveränität, um ihre individuell verschiedenen Lebensentwürfe, z. B. die Vereinbarung von Familie und Beruf, verwirklichen zu können. Der Appell des Neoliberalismus an stärkere Eigenverantwortlichkeit fällt bei vielen Beschäftigten auf fruchtbaren Boden. Sie möchten nicht nur Befehlsempfänger sein, sondern ihre steigenden Qualifikationen und Kompetenzen selbstbestimmt einbringen. Einige Beschäftigte nehmen die mit der Vermarktlichung der Beziehungen innerhalb eines Unternehmens verbundene größere Eigenverantwortlichkeit als persönliche Anerkennung und Erweiterung von Freiheitsspielräumen wahr. Zum Teil ist sie das auch. Die Einsichten der abhängig Arbeitenden und die tatsächlichen Bedingungen klaffen aber auseinander.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)
Welche Antwort soll DIE LINKE hierauf geben? Die Sozialistische Linke hält es für falsch, sich diesen Widersprüchen nicht zu stellen und den Kampf um Erwerbsarbeit in Form von Lohnarbeit aufzugeben. Daher betonen wir, dass die
„soziale Gestaltung und individuelle Freiräume auch innerhalb der Erwerbsarbeit zentral“ sind, das heißt auch innerhalb der Lohnarbeit. (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006)
Wie kann eine soziale Gestaltung von Lohnarbeit aussehen? Starke sozialgesetzliche und tarifliche Regelungen im Interesse der Beschäftigten sind für uns zentral:
„Wir wollen die sozialen Schutzrechte der abhängig Arbeitenden und ihre Position bei der Durchsetzung guter Einkommen und Arbeitsbedingungen stärken. Tarifverträge müssen leichter als bisher für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Das Entsendegesetz muss künftig für alle Branchen vorschreiben, dass für alle Arbeitenden die Standards des Arbeitsortes gelten. Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die die Tarifverträge einhalten. Deshalb fordern wir eine Ausweitung des Tariftreuegesetzes und der Entsenderichtlinie. Ebenso fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe, der nirgendwo unterschritten werden darf. In der Durchsetzung eines gesetzlichen Mindestlohnes sehen wir auch einen Schritt zum Stopp neoliberaler Politik, da der Marktsteuerung Grenzen gezogen werden und die Verteilungskämpfe wieder verstärkt ins Zentrum der öffentlichen Auseinandersetzung rücken.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Langfassung, ohne Ort 2006)
Weitere Lösungsansätze wollen wir in diesem Brief nur anreißen. Diese sind: erstens mehr Wirtschaftsdemokratie, so dass die Lohnabhängigen im Unternehmen und über die Unternehmen hinweg mehr kollektiv entscheiden können, und zwar auch in nationalstaatliche Grenzen überschreitender Form; zweitens egalitär ausgerichtete und kostenlos angebotene Bildungsstrukturen von früh an, so dass die Anlagen aller Menschen zu mehr individueller Verantwortlichkeit ausgebildet werden; drittens eine Politik von mehr öffentlicher Beschäftigung, Binnennachfragesteigerung und Arbeitszeitverkürzung, so dass das gesamte Beschäftigungsvolumen ausgedehnt und Erwerbsarbeit gerechter verteilt, also die Konkurrenz zwischen den Lohnabhängigen reduziert wird; viertens ausgebaute Erwerbstätigen- und Bürgerversicherungsformen mit Grundsicherungselementen, die nicht-repressiv und umfassend sind, sowie kostenlos angebotene soziale Dienstleistungen; fünftens eine völlig andere Verteilung von oben nach unten, die insbesondere die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen ins Visier nimmt. Eine solche Politik stößt immer wieder an Felsen der kapitalistischen Produktionsweise, eben weil sie über deren Grenzen hinausreicht.
Zur Frage der Senkung von Arbeitslosigkeit
In unserem Grundsatzpapier haben wir formuliert:
„Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle lehnen wir ab. Sie verkennt die zentrale Bedeutung der Erwerbsarbeit, lenkt von der Aufgabe des Abbaus der Arbeitslosigkeit ab und öffnet die Türen für neoliberale Bürgergeld- und Kombilohnkonzepte.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006)
Hierauf Bezug nehmend, werft ihr uns in eurem Brief vor:
„Bei diesem Einwand gegen das Grundeinkommen handelt es sich um eine Unterstellung. Linke GrundeinkommensbefürworterInnen wissen, dass Erwerbslosigkeit wider Willen für die Einzelnen eine enorme Belastung darstellt. Ein Grundeinkommen würde die Erwerbslosigkeit sicher nicht komplett aufheben, aber in einer Grundeinkommensgesellschaft würde die erzwungene Erwerbslosigkeit zumindest deutlich abnehmen. Dieses gilt unseres Erachtens aus folgenden Gründen: Linke ArbeitsmarktexpertInnen können gegenwärtig nur drei Strategien zum Abbau der erzwungenen Erwerbslosigkeit nennen: erstens gezielte Beschäftigungspolitik mittels Ausbau der Öffentlichen Beschäftigung, zweitens eine gerechte Verteilung der existierenden Erwerbsarbeit durch konsequente Arbeitszeitverkürzung und drittens Ankurbelung der Konjunktur durch Steigerung der Massenkaufkraft.“ (Ema.Li-Brief an die SL)
Wir stimen völlig mit euch darin überein, dass Abbau der Arbeitslosigkeit auf mehr öffentliche Beschäftigung, Arbeitszeitverkürzung und Steigerung der Massenkaufkraft angewiesen ist. Wir ergänzen, dass auch mehr öffentliche und private Investitionen für erfolgreiche Beschäftigungspolitik erforderlich sind. Zudem ist Nachfragesteigerung von überzyklischer Bedeutung und nicht nur bei antizyklischer Konjunkturpolitik richtig. Wir sehen allerdings anders als Ihr nicht, dass ein Grundeinkommen einen Beitrag zur Bekämpfung der Erwerbslosigkeit leisten würde.
Erstens ist nicht garantiert, ob Menschen mit bislang hohen Einkommen, die zunächst durch ein BGE gefördert (!) werden, tatsächlich mehr Steuern zahlen, als sie an Transferleistungen erhalten. Die Kräfteverhältnisse müssen ja ohnehin für Steuererhöhungen nach links verschoben werden, was nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch schwierig durchzusetzen ist. Beim BGE müssten aber die Kräfteverhältnisse weit stärker verschoben werden: Zum einen müssten drastische Steuererhöhungen für Unternehmen und Besserverdienende die Transferleistungen auch an nicht bedürftige Menschen finanzieren; zum anderen müssten die zunächst begünstigten Besserverdienenden per saldo belastet werden!
Zweitens besteht die Gefahr, dass die Steuerlast bei Gegenfinanzierungen über die Umsatz- oder eine andere indirekte Steuer dergestalt auf die Preise überwälzt wird, dass das effektive Nachfragevolumen von Bevölkerungsgruppen mit bislang niedrigem Nettorealeinkommen nicht steigt oder gar sinkt, nämlich dann, wenn der Preiseffekt den Effekt zusätzlicher Transferleistungen kompensiert oder gar überkompensiert.
Drittens birgt das BGE die erhebliche Gefahr des Bruttolohndrucks und damit einer Absenkung des kaufkraftfähigen Nettorealeinkommens. Wir gehen davon aus, dass Lohnerhöhungen als ein Instrument unter mehreren zur Erhöhung von Beschäftigung beitragen, da die aktuelle Arbeitslosigkeit nicht durch hohe Lohnstückkosten, sondern zu geringe Nachfrage verursacht wird. Das Problem besteht aber darin, dass Massenarbeitslosigkeit die Kampfkraft der Beschäftigten für Lohnerhöhungen schwächt.
Wie wirkt in einem solchen Fall das BGE? Es ermöglicht es dem Arbeitgeber, den Anspruch der Beschäftigten auf ein bestimmtes Nettorealeinkommen durch Zahlung eines reduzierten Bruttolohns zu realisieren. Die staatlichen BGE-Transfers subventionieren also Lohnbestandteile. Das BGE läuft unter kapitalistischen Verhältnissen auf einen allgemeinen Kombilohn hinaus, die Verantwortung für die Zahlung existenzsichernde Löhne wird von den Arbeitsgebern auf den Staat abgewälzt.
Wenn ihr also in eurem Brief formuliert:
„Ja, die Debatte ums Grundeinkommen ist nicht vor dem Missbrauch durch Neoliberale gefeit“ (Ema.Li-Brief an die SL),
so setzt ihr am falschen Punkt an. Die oben beschriebenen Probleme sind nicht die Folge davon, dass das vermeintlich gute Prinzip der Subventionierung von Lohnbestandteilen durch Neoliberale missbraucht wird. Vielmehr ist die hochumfängliche Subventionierung von Lohnbestandteilen selber das Problem und daher auch kein taugliches Prinzip.
Dem ist auch nicht damit abzuhelfen, dass ergänzend die Forderung nach einem Mindestlohn unterstützt wird. Denn prekär arbeitenden Selbstständigen, für die der Mindestlohn nicht gölte, würde es durch das BGE ermöglicht, mit Dumpingangeboten diejenigen Konkurrenten zu unterbieten, die Mindestlohn oder höhere tarifliche Löhne zahlen. Zudem bleibt es dabei, dass ein Mindestlohn konzeptionell nicht zu einem BGE passt und viele Befürworter eines BGE einen Mindestlohn nicht unterstützen. Die ohnehin völlig unrealistische Forderung nach einem BGE wird dadurch noch unrealistischer.
Zum Hauptfeld der Auseinandersetzung
Beim BGE wird die entscheidende Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit in der Primärverteilung ausgespart. Alles wird verlagert auf die Ebene von Abgaben und Transfers. Es stellt sich aber die Frage: Welches ist das Hauptfeld der Auseinandersetzung? Am Klassenkampf führt ohnehin kein Weg vorbei, auch nicht bei einem Grundeinkommen. Alle Werte werden durch Arbeit gebildet. Sicherlich ist auch die Lastenverteilung staatlicher Einnahmen sowie die Nutzenverteilung staatlicher Ausgaben Bestandteil des Klassenkampfes! Die Zentralität des primären Verteilungskampfes zwischen den Eigentümern an den Produktionsmitteln und den Eigentümern der Ware Arbeitskraft darf aber nicht übersehen werden.
Wieso gehen die BGE-Befürworter von günstigen Kräfteverhältnissen in der Sekundärverteilung bei gleichzeitig ungünstigen in der Primärverteilung aus? Dies ergibt keinen Sinn. Wer sich zutraut, riesige Steuererhöhungen für Reiche und für Unternehmen durchzusetzen, nachdem diese beiden Gruppen zuvor begünstigt wurden, der sollte seine Kräfte besser darauf verwenden, Reiche und Unternehmen höher zu besteuern und für Lohnerhöhungen zu kämpfen, ohne dass zuvor Nichtbedürftige begünstigt werden.
Dies ist unsere zentrale Kritik an eurem Ansatz, die wir gerne wiederholen:
„Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle lehnen wir ab. Sie verkennt die zentrale Bedeutung der Erwerbsarbeit, lenkt von der Aufgabe des Abbaus der Arbeitslosigkeit ab und öffnet die Türen für neoliberale Bürgergeld- und Kombilohnkonzepte.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006)
BGE-Befürworter geben oft an, dass die Bedeutung der Erwerbstätigkeit rückläufig und die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit zwar richtig, aber nicht zentral sei. Zudem seien die Kontrollen in den ARGEn das Kardinalproblem. Dies sind aber Fehlannahmen.
Dass die Menschen in der Lohnarbeit an Entfremdung leiden, steht nicht der Tatsache entgegen, dass Arbeitslosigkeit nicht nur ein ökonomisches Problem ist, sondern Menschen auch psychisch und moralisch aus den Angeln hebt und verletzt! Menschen möchten Erwerbsarbeit ausüben, weil sie aus ihr trotz Entfremdung auch Selbst- und Fremdanerkennung schöpfen. Die gesellschaftliche Erwerbsquote nimmt folglich nicht ab, sondern zu! Die Bekämpfung von Erwerbslosigkeit ist und bleibt daher zentral!
Auch die Verengung der Problemsicht auf Kontrollen in Sozialämtern halten wir für falsch. Massenarbeitslosigkeit, wachsende Armut, steigende Unsicherheit und Prekarität, ungleiche und ungerechte Verteilung, die Nichtausnutzung des Produktionspotentials sowie steigende Repressionen sind die großen Probleme unserer Zeit.
Wir gestehen zu, dass es behördliche Willkür bei der Kontrolle von Erwerbseinkommen und Vermögen gibt. Wir wissen zudem, dass auch ohne Willkür die Kontrolle von Erwerbseinkommen und Vermögen bei den ARGEn eine Prozedur darstellt, die Betroffene ungern über sich ergehen lassen – und weisen übrigens darauf hin, dass auch in eurem Konzept eines überstarken Steuerstaats zur Finanzierung des BGE staatliche Kontrollen kaum an Bedeutung verlieren dürften. Daraus folgt für uns: Willkür gilt es zu bekämpfen; die Kontrolle der Einkommens- und Vermögensverhältnisse soll würdevoll geschehen und die Erwerbslosen als souveräne Mitbürger statt als Untertanen behandeln!
Wir sind allerdings nicht der Meinung, dass die Kontrolle der Einkommens- und Vermögensverhältnisse das Problem an sich darstellt. Die wirklichen Probleme verorten wir erstens in der Arbeitslosigkeit als solcher und den damit verbundenen ökonomischen Problemen; zweitens in dem Ausschluss vom Erwerbsleben, der hiermit einhergehenden gesellschaftlichen Stigmatisierung und den hieraus folgenden psychischen Problemen der Erwerbslosen wie Unsicherheit und Hoffnungslosigkeit; drittens in der Repression durch Zumutbarkeitsbedingungen, die Menschen zwingen, Jobs unter Strafe des Leistungsausschlusses anzunehmen, bei denen sie unglücklich werden, und die die Kampfbedingung der Beschäftigten wie der Erwerbslosen erheblich schwächen. Die Konsequenz, die wir hieraus ziehen, ist der Kampf gegen Arbeitslosigkeit, gegen Sozialabbau, gegen ungerechte Verteilungsverhältnisse, gegen repressive Zumutbarkeitskriterien.
Wer sich hingegen auf das BGE kapriziert, vernachlässigt entscheidende Kämpfe. Wir brauchen viele Mitstreiter für einen erneuerten solidarischen Sozialstaat, für Investitionsprogramme, für die Stärkung der Gewerkschaften, für Lohnerhöhungen, für Mindestlöhne, für Steuererhöhungen für Reiche und Unternehmen! Diese Forderungen sind – anders als linke BGE-Vorstellungen – zumindest grundsätzlich realistisch und mit mittelfristig erreichbaren Veränderungen der Kräfteverhältnisse durchsetzbar. Wir brauchen Mitstreiter, die sich dieser Aufgaben mit voller Kraft annehmen. Der Kampf für das BGE ist hingegen konzeptionell ungeeignet und lenkt von diesen zentralen Aufgaben ab.
Zur Frage der konkreten Ausgestaltung
Ihr zitiert aus unserem Text die folgende Passage:
„Mit den Befürwortern (des BGE, Anm. d. Verf.) verbindet uns allerdings die Kritik an mit Sperrzeiten und Sanktionen erzwungener Arbeit um jeden Preis.“ (Sozialistische Linke: Realistisch und radikal. Gründungserklärung, Kurzfassung, ohne Ort 2006, zitiert im Ema.Li-Brief an die SL)
Diesbezüglich fragt ihr uns:
„Aber ab einem bestimmten Preis soll es dann eine Pflicht geben. Welcher Preis ist das? Welche Zumutbarkeitskriterien setzt Ihr dafür an?“ (Ema.Li-Brief an die SL)
Hierauf antworten wir: Es gibt keinen Preis. Wir sind insofern für eine bedingungslose Grundsicherung, als wir sie Erwerbslosen auch dann gewähren möchten, wenn sie angebotene Erwerbsarbeit ablehnen. Anders formuliert: Bedingungslosigkeit, verstanden als Anspruchsberechtigung auf Transferleistung unabhängig davon, ob angebotene Erwerbsarbeit angenommen wird oder nicht, befürworten wir. Bedingungslosigkeit hingegen, verstanden als erwerbseinkommens- und vermögensunabhängige Anspruchsberechtigung auf Transferleistung, lehnen wir ab.
Wenn ihr also fragt:
„Der Anspruch an den Einzelnen, zu arbeiten, wird aufrechterhalten, dieser Anspruch jedoch ausschließlich durch Angebote und Aufklärung umgesetzt – bei gänzlichem Verzicht auf Repressionen und Sanktionen. Entspricht dies Eurem Lösungsansatz?“ (Ema.Li-Brief an die SL),
so lautet die Antwort darauf: Im Prinzip ja. Allerdings sollten Menschen, die sich nachweislich um einen Arbeitsplatz bemühen – und dafür ja auch Zeit und Geld aufwenden müssen – eine höhere Geldleistung erhalten als solche, die das nicht tun. Und es ist notwendig zu kontrollieren, dass diejenigen, die keine solchen Bemühungen unternehmen, nicht stattdessen einer unangemeldeten Erwerbstätigkeit nachgehen, durch die Leistungen erschlichen und bei denen die Steuer- und Abgabenpflichten umgangen und zumeist soziale, ökologische und Lohnstandards nicht beachtet werden. Das wäre allerdings auch und noch stärker im Rahmen eines Konzepts des BGE erforderlich, um die zur Finanzierung erforderlichen extrem hohen Einkommen- oder Mehrwertsteuern zu erheben.
Wir gehen davon aus, dass es Menschen, die gute Jobs ablehnen, nicht allzu viele geben wird, denn die meisten erwerbslosen Menschen möchten wieder zu guten Bedingungen erwerbstätig sein. Wir würden daher davor warnen, diesen Aspekt in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen.
Was die Vermögensgrenzen anbetrifft, so könnten wir uns eine Geldvermögensfreigrenze von 40.000 Euro und eine Wohnvermögensschonung bis zu kleinen Häusern vorstellen. Was die Anrechnung von Einkommen betrifft, so sollte diese nur auf das Individuum und nicht auf Bedarfsgemeinschaften bezogen werden. Allerdings sind auch rechtlich gesicherte Unterhaltsansprüche zwischen Eheleuten ebenso wie zwischen Geschiedenen sowie von Kindern gegenüber ihren Eltern als Einkommen zu betrachten.
Was die Hinzuverdienstmöglichkeiten anbetrifft, so meinen wir, dass sie die bereits heute beim ALG II gegebenen Möglichkeiten auf keinen Fall überschreiten dürfen – eher im Gegenteil. Wir plädieren stattdessen für eine deutliche Erhöhung der Transferleistung selbst.
Wir hoffen, erschöpfend geantwortet zu haben, und verbleiben mit besten Grüßen!
Sozialistische Linke