Wäre eine Mindestsicherung gänzlich bedarfsorientiert, würde jedes Arbeitseinkommen zu 100% angerechnet, so dass die Mindestsicherung keinerlei Kombilohnwirkung entfalten würde.
Je weniger eine Mindestsicherung bedarfsorientiert ist, desto weniger wird das Arbeitseinkommen angerechnet, so dass die Mindestsicherung umso stärkere Kombilohnwirkung entfaltet.
Beim Bedingungslosen Grundeinkommen gibt es gar keine Bedarfsorientierung: Das Arbeitseinkommen wird also zu 0% angerechnet, so dass das BGE extreme Kombilohnwirkung entfaltet.
Schauen wir uns zur Verdeutlichung die u.a. Grafik an, die der Einfachheit halber mit einer Mindestsicherung von 1.000 € arbeitet (in der Realität sollte der Wert höher sein).
Um nur das Mindesteinkommen von 1.000 € als Gesamteinkommen zu erhalten, reicht für jeden Anrechnungssatz ein Arbeitseinkommen von 0 € aus.
Die Kombilohnwirkung tritt bei Gesamteinkommen über der Mindestsicherungshöhe auf. Mit sinkendem Anrechnungssatz ist es dann möglich, dasselbe Gesamteinkommen mit immer geringerem Arbeitseinkommen zu erzielen. Diese Grundwirkung lässt sich für jedes Gesamteinkommen feststellen, siehe u.a. Kurven.
Nehmen wir zum Beispiel das Gesamteinkommen von 1.300 €. Wer dies erhalten möchte, für den gilt:
- Bei einem Anrechnungssatz von 100% bis 80% muss ein Arbeitseinkommen von 1.300 € erzielt werden.
- Bei einem Anrechnungssatz von 70% lässt sich das Arbeitseinkommen auf 1.000 € absenken.
- Bei einem Anrechnungssatz von 40% lässt sich das Arbeitseinkommen auf 500 € absenken.
- Beim BGE-Anrechnungssatz von 0% lässt sich das Arbeitseinkommen sogar auf 300 € absenken.
Der Fairness halber erwähne ich, dass ich von Bruttoarbeitseinkommen spreche. Durch Transfers aufgestockte hohe Bruttoarbeitseinkommen und durch gesunkene Bruttoarbeitseinkommen erhöhte Unternehmensgewinne lassen sich besteuern. Allerdings stellt sich die Frage, warum man erst Gutverdienende und Unternehmen privilegiert, um sie anschließend zu besteuern.
Mit der hier verlinkten Excel-Tabelle lassen sich die Zusammenhänge zwischen Arbeits- und Gesamteinkommen für verschiedene Anrechnungssätze genau studieren.