a)
Eine CO2-Bepreisung, die nicht so sehr der Finanzierung, sondern eher der Lenkung dient, halte ich im Prinzip für sinnvoll.
b)
Denn sie verteuert im Erstrundeneffekt ökologisch problematischere Verwendungen, macht diese im Vergleich zu anderen verfügbaren, weniger problematischen Verwendungen unattraktiver und fördert damit bei Haushalten und Unternehmen tendenziell in späteren Runden den Wechsel von den ersten zu den zweiten Verwendungen (Substitutionseffekt).
c)
Das Problem ist jedoch, dass die dadurch induzierte Erhöhung bestimmter Preise das Realeinkommen, also die Kaufkraft, senkt (Einkommenseffekt).
d)
Um den Einkommenseffekt zu glätten, wäre es sinnvoll und unerlässlich, ein kompensatorisches Klimageld zu zahlen, so dass das Realeinkommen nicht sinkt und zugleich der Substitutionseffekt wirken kann. Allerdings gilt es etliche Überlegungen und Einreden zu beachten.
1)
Es ist zu beachten, dass etliche alternative Verwendungen für einen ökologischeren Umstieg (noch) nicht verfügbar sind. Dann aber verpufft der Substitutionseffekt. Wie soll man dann verfahren?
2)
Die Preise sollten nicht schockartig, sondern transparent, stetig und machbar, mithin derart steigen, dass Konsumenten und Unternehmen den Umstieg organisieren können.
3)
Das Klimageld müsste für Haushalte progressiv gestaltet sein. Mindestens sollte es für alle Konsumenten gleichhoch sein, so dass es bemessen am Einkommen geringverdienende Konsumenten relativ am stärksten kompensiert. Zudem wäre zu diskutieren, dass das Klimageld sogar mit steigendem Einkommen sinkt. Des Weiteren wären Haushalte ohne alternative Verwendungen besonders zu behandeln.
4)
Wie bei der Kompensation von Unternehmen zu verfahren ist, wäre zu erörtern. Das betrifft die Frage von Höhe und Staffelung des Klimageldes für Unternehmen wie auch die Frage, ob es überhaupt Ausnahmen für manche Unternehmen geben soll.
5)
Zu diskutieren wäre auch, wann Erhöhungen der CO2-Bepreisung grundsätzlich einsetzen sollen, wie in rezessiven Lagen zu verfahren und was in Konstellationen zu tun ist, bei denen der Preis für fossile Energieträger ohnehin bereits hoch ist.
6)
Auch das Ordnungsrecht mit Verboten und Geboten sorgt implizit für Verteuerungen und läuft zwar nicht zwingend, aber womöglich Gefahr, ineffizient und bürokratisch zu wirken. Dennoch wird es auch ordnungsrechtliche Maßnahmen geben müssen. Zu klären wäre, wann und wo die CO2-Bepreisung und wann und wo das Ordnungsrecht zur Anwendung kommen soll.
Regierung, Opposition und Fazit
Ich habe angesichts der Schwierigkeiten des Ansatzes der CO2-Bepreisung keine fertige Lösung. Erforderlich wäre eine seriöse gesellschaftliche Diskussion. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass sie von der Ampel aus SPD, Grünen und FDP bislang hinreichend geführt wurde. Mehrbelastungen durch die Erhöhung des CO2-Preises beschweigt die Ampel, während ihre Kompensationen diskretionär statt transparent sind und Verteilungsgerechtigkeit ungenügend beachten.
Zudem dient der Ampel wegen der leider grundgesetzlich garantierten Schuldenbremse, die alle Ampel-Parteien einst wollten, der CO2-Preis eher als Finanzierungsmethode statt als Lenkungsansatz. Fairerweise sollte man aber zugestehen, dass SPD und Grüne anders als leider die Mehrheit der FDP von der Schuldenbremse abrücken.
Doch auch für die Opposition überzeugt nicht. Die Merz-CDU hält leider am vehementesten an der Schuldenbremse fest und hat Verteilungsprobleme zu wenig im Blick. Die Linke benennt zwar diese Verteilungsprobleme, schweigt aber weitgehend zu den Möglichkeiten der Lenkung und kritisiert die Fesseln der Schuldenbremse nur leise. Das Bündnis um SW kritisiert zwar auch Verteilungsprobleme, hält sich aber mit Kritik an der Schuldenbremse zurück und wettert überdies nur wenig differenziert gegen jede Form der CO2-Bepreisung.
Ich habe bereits zugestanden, selbst offene Fragen zu haben. Die zu wenig fruchtbare gesellschaftliche Diskussion dient leider wenig dazu, offene Fragen zu klären.
Nachfolgend gibt es daher einen interessanten Auszug aus einem Buch von Heiner Flassbeck, der Herausforderungen, Möglichkeiten und Probleme skizziert.
Auszug aus einem Flassbeck-Buch
„Der Preis für fossile Energieträger ist auf lange Sicht gesehen deswegen so wichtig, weil man nur über einen hohen und stetig immer weiter steigenden Preis die Verwendung dieser Stoffe auf allen Ebenen und an allen Orten der Erde vermindern kann. Da auf Dauer die Preiserhöhung einhergehen muss mit einer systematischen mengenmäßigen Einschränkung des Angebots der fossilen Energieträger, wirkt die Preiserhöhung universal und lässt keine Schlupflöcher offen, wo fossile Energie doch wieder verschwendet werden kann, wie das bei allen anderen Maßnahmen der Fall ist.
Die Kritik der Partei die Linke an der (sehr moderaten) Preiserhöhung durch die Bundesregierung kann ich deswegen überhaupt nicht nachvollziehen. Man sagt, man bevorzuge das Ordnungsrecht. Das Ordnungsrecht, also zum Beispiel das Verbot einiger Verwendungen fossiler Energieträger oder die Förderung erneuerbarer Energien, kann man durchaus in Erwägung ziehen, aber ohne Preiseffekte ist das vollkommen sinnlos, weil die Ordnungsmaßnahmen niemals auch nur annähernd all die Bereiche abdecken können, die man wirklich braucht, um effektiv für eine Einsparung zu sorgen. Man bräuchte wirklich eine Verbots- und Gebotsorgie, wie sie die Welt noch nicht gesehen hat, um mit dem Ordnungsrecht auf sichtbare Effekte zu kommen.
Preiseffekte haben in einer Marktwirtschaft zudem eine enorme Anreizwirkung. Für Unternehmen, die wissen, dass der Preis für fossile Energieträger auf Dauer real steigen wird (also stärker als der Durchschnitt aller anderen Preise), ergeben sich enorme Gewinnchancen, wenn es ihnen gelingt, die fossilen Energieträger effizienter einzusetzen oder durch neue Produkte ganz zu ersetzen. Das ist ein Effekt, den man durch das Ordnungsrecht niemals in der Breite erzielen kann wie bei Preiserhöhungen, zumal nicht auf der globalen Ebene, wo er wirklich gebraucht wird.
Aber auch das immer wieder zu hörende Argument, bei allgemeinen Preiserhöhungen würden vor allem die unteren Einkommen belastet, was beim Ordnungsrecht nicht der Fall sei, ist falsch. Beim Ordnungsrecht kennt man die Preiseffekte allerdings nicht so genau, die von einem Sammelsurium von Maßnahmen ausgehen. Verbietet man zum Beispiel die Herstellung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab einem bestimmten Zeitpunkt, wie es der Linken vorschwebt, können auf die unteren Einkommen enorme Einkommensverluste durch Preiseffekte zukommen, ohne dass sie genau erfassbar wären. Der gebrauchte Diesel, den viele Arbeiter auf dem Land benötigen, um günstig zur Arbeit zu kommen, würde unter Umständen sehr teuer werden, weil es für diesen Wagen keinen Nachschub mehr gäbe. Vergleichbare neue Elektroautos könnten so teuer sein, dass sich der normale Arbeiter gar kein Auto mehr leisten könnte, auch deswegen, weil es bei Elektroautos vermutlich keinen vergleichbaren Gebrauchtwagenmarkt geben wird, da die Lebensdauer der sehr teuren Batterien begrenzt ist.
Außerdem ist es generell nicht gerechtfertigt, die Lenkungswirkung, die von höheren Preisen ausgeht, auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zu beschränken. Alle sollen sich anpassen und der Strukturwandel, der von dauerhaft höheren Preisen angeregt wird, darf gerade nicht durch Ausnahmen immer wieder infrage gestellt werden. Dass die Menschen mit geringeren Einkommen gleichzeitig großzügig entlastet werden sollten, ist keine Frage, aber auch sie sollen die Lenkungswirkung spüren und ihre Konsummuster entsprechend verändern.
Bei der Umverteilung, die einen solchen von Preisen ausgelösten Strukturwandel begleiten muss, sollte man allerdings viel weiter gehen, als es üblicherweise der Fall ist. Nur darauf zu beharren, wie es die Grünen meistens tun, dass konkrete Belastungen, die von staatlichen Maßnahmen im ökologischen Bereich ausgehen, kompensiert werden, ist bei Weitem nicht genug. Eine Kopfpauschale etwa (also etwa hundert Euro für jeden Bürger) ist bei fast allen Belastungen völlig unzureichend und unangemessen.
Durch den vom Staat induzierten Strukturwandel werden Haushalte, die nur wenige Mittel zur Verfügung haben, weit überproportional in den Konsumbereichen belastet, die für sie unabdingbar sind. Wer am Rande der Stadt wohnt, weil er sich nur dort eine Wohnung leisten kann, wird automatisch viel stärker zur Kasse gebeten als derjenige, der in einem schicken Apartment in der Innenstadt wohnt. Entscheidend ist aber, dass generell davon auszugehen ist, dass das individuelle Arbeitsplatzrisiko (nicht ein genereller Anstieg der Arbeitslosigkeit!), das vom Strukturwandel ausgeht, viel mehr und viel stärker die Menschen mit geringerem Einkommen und fragilen Arbeitsbedingungen trifft. Für diese Gruppen ist es sehr viel schwerer, sich daran anzupassen (bei einem Umzug wegen Arbeitsplatzwechsels beispielsweise).
Die Verteilungseffekte im Einzelnen dürften kaum zu berechnen sein, weswegen man sich politisch darauf kaprizieren sollte, wirklich in großem Stil umzuverteilen beziehungsweise dies zu fordern. Genauso wenig, wie man von vorneherein die Lenkungswirkung mit der Verteilungsfrage verknüpfen sollte, sollte die Forderung Umverteilung ganz eng mit der Klimafrage verknüpft werden. Es sollte klar sein, dass alle Bevölkerungsgruppen mitgenommen werden müssen, um den vom Staat induzierten Strukturwandel zu akzeptieren.“
Entnommen aus Flassbeck, Heiner: Der begrenzte Planet und die unbegrenzte Wirtschaft: Lassen sich Ökonomie und Ökologie versöhnen, Kindle-Version, Frankfurt am Main 2020, S.119-122.